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Verwaltungsgericht in Schleswig: Verkaufsstopp für Diesel abgelehnt

28.03.2017 13:16 Uhr
Der BUND wollte das Kraftfahrt-Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Verkäufe von Diesel-Neuwagen mit der Abgasnorm Euro 6 zu verbieten.

Die Umweltorganisation BUND hatte eine einstweilige Anordnung zum Verkaufsstopp von Euro-6-Diesel-Fahrzeugen mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß beantragt. Diese hat das Verwaltungsgericht in Schleswig nun abgelehnt.

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Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Verkaufsstopp für Diesel-Autos mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Den Beschluss vom Vortag teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Umweltorganisation BUND hatte eine entsprechende einstweilige Anordnung beantragt. Damit wollte der BUND gerichtlich erzwingen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von Diesel-Neuwagen der Abgasnorm Euro 6 verbietet, wenn sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten EU-Verordnung überschreiten. Viele Autos halten diese Grenzwerte unter Laborbedingungen ein, nicht aber auf der Straße.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die herangezogene EU-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse. Die Euro 6-Diesel hätten bestehende Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationaler Ebene das KBA dazu verpflichten, weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen, weil das von EU-Recht abweichen würde.

Das KBA selbst hatte die Forderung des BUND bereits im November abgelehnt, mit dem Antrag vor dem Verwaltungsgericht wollte die Umweltorganisation die Behörde gerichtlich zur Umsetzung zwingen. Gegen die Ablehnung kann der BUND Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Umweltorganisation kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. "Die von uns zur Begründung für den Antrag herangezogene EU-Verordnung hat eine Verringerung der Schadstoffbelastungen in der Realität zum Ziel", sagte BUND-Verkehrsexperte Arne Fellermann. "Für die Bewertung der Abgas-Emissionen der Pkw werden jedoch allein Messungen auf realitätsfernen Prüfständen herangezogen." Der BUND vertritt demnach weiterhin die Ansicht, dass der in der EU-Verordnung genannte verbindliche Grenzwert in der Realität einzuhalten ist. (dpa)

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