Nissan hat momentan zwei aktuelle Rückrufe abzuarbeiten. Zum einen geht es um den Beifahrerairbag beim Micra K 14 aus dem Produktionszeitraum 01.10.2016 bis 14.11.2017. Hier kann der Airbag im Falle einer Kollision einen Riss bekommen. Das Fahrzeug entspricht zwar auch noch dann den geltenden Insassenschutz-Vorschriften für den Fall eines Frontalzusammenstoßes, aber nicht mehr unbedingt den technischen Anforderungen von Nissan, erklärte ein Unternehmenssprecher gegenüber asp-Online.
Beim Einbau der Hülle, die den Airbag bei der Entfaltung von den heißen Gasen schützen soll, wurde diese unter Umständen zu stark komprimiert, sodass das Airbag-Material mit diesen heißen Gasen in Kontakt kommen kann. Dadurch können kleine Brandlöcher entstehen, die sich im schlimmsten Fall zu einem Riss entwickeln.
In der Werkstatt wird der Beifahrer-Airbag getauscht. Die vom KBA überwachte Aktion ist im Oktober 2019 angelaufen. Betroffen sind in Deutschland von diesem Rückruf 9.566 Fahrzeuge, weltweit sind es 82.045 Einheiten.
Feststellbremse
Mit hierzulande 460 Fahrzeugen fällt der zweite Rückruf kleiner aus. Betroffen ist hier der Nissan NV300 (X82), produziert vom 18.05. bis 13.09.2018. Aufgrund eines Maschineneinstellungsfehlers beim Lieferanten der Handbremsseile können diese Fahrzeuge mit Handbremsseilen mit falsch geformten Kabelenden ausgestattet sein, die sich bei normalen Kundeneinsatz lösen können. Im schlimmsten Fall reicht die Haltekraft der Handbremse möglicherweise nicht aus, um das Fahrzeug in Position zu halten.
In der Werkstatt erfolgt der Austausch der Handbremsseile, der interne Code lautet PIN0B3. Die Rückrufaktion ist im Juli dieses Jahres angelaufen und umfasst europaweit circa 2.200 Einheiten. (tm)