Suzuki hat im Zuge der Qualitätssicherung festgestellt, dass die Schalthebelwelle, die den Schalthebel mit dem Schaltgetriebe verbindet, aufgrund unzureichender Materialstärke brechen könnte. Als Folge wäre es nicht mehr möglich, einen Gang einzulegen oder den eingelegten Gang zu wechseln. Das Fahrzeug könnte dann jedoch weiterhin mit getretener Kupplung und betätigter Bremse zum Stillstand gebracht werden, die Bremskraft würde demnach nicht beeinträchtigt werden, erklärt eine Suzuki-Sprecherin.
Entsprechend muss bei rund 4.462 Einheiten in Deutschland ein Austausch der Schalthebelwelle erfolgen, der etwa 2,4 Stunden dauern soll. Betroffen ist der Produktionszeitraum Juni 2008 bis Juni 2013 des Modells Grand Vitara (B416, JB420 und JB424) mit Schaltgetriebe. Die Fahrzeughalter wurden Anfang März 2017 über diese Aktion per Brief informiert, das interne Kürzel der Aktion lautet JPVZ. Europaweit umfasst der Rückruf ca. 24.547 Fahrzeuge.
Über die Seite https://auto.suzuki.de/service-info/offene-ruckrufaktionen können Suzuki-Kunden die Fahrgestellnummer ihres Fahrzeugs auf offene Rückrufaktionen überprüfen. Sollte für die angefragte Fahrgestellnummer noch eine Rückrufaktion nicht erledigt sein, so wird diese dort angezeigt. Erledigte Rückrufaktionen werden dann nicht mehr angezeigt. (asp)