Beim VW Crafter mit Zwillingsbereifung und kurzem Radstand des Fertigungszeitraumes 02.12.2016 bis 06.07.2018 kann es durch Resonanzschwingungen bei hohen Geschwindigkeiten zu Schäden an der Kardanwelle kommen. Im ungünstigsten Fall kann diese brechen und umliegende Bauteile beschädigen, auch ist ein Ausfall der Antriebsleitung möglich. Es besteht Unfallgefahr.
Bei deutschlandweit 48 Fahrzeugen (in Europa 371) wird, bis eine dauerhaft konstruktive Lösung verfügbar ist, die Höchstgeschwindigkeit in der Werkstatt vorsorglich auf 130 km/h begrenzt, das soll etwa 30 Minuten dauern. Der interne Code für den Rückruf lautet "39E5". Ein Vollzug ist anhand des Eintrags "39E5" im Serviceheft erkennbar. Die Aktion ist am 16. Juli 2018 angelaufen. VW sind aufgrund des Fehlers keine Unfälle bei den betroffenen Crafter-Fahrzeugen bekannt, sagte ein Konzern-Sprecher gegenüber asp-Online. (tm)