Wer sich längere Zeit mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, muss die Haupt- und Abgasuntersuchung trotzdem von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Darauf hat der TÜV Rheinland hingewiesen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Gerd Mylius. Autofahrer seien zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssten sie jedoch ohne Verzögerung die nächste Möglichkeit wahrnehmen und die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen. Das gleiche gelte für die Abgasuntersuchung. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. (ng)
HU/AU: TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar

Bei längeren Auslandsaufenthalten ist eine Rückkehr in die Heimat unerlässlich. Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass ein ausländisches Prüfungsprotokoll hierzulande nicht gültig ist.