Elektrische Geräte sind aus dem Arbeitsalltag nicht wegzudenken. In der Kfz-Werkstatt werden viele Werkzeuge und Geräte elektrisch betrieben - von der Handbohrmaschine bis zur Hebebühne. Diese Geräte müssen jederzeit sicher betrieben werden können.
Im Rahmen der mobilen Prüfmittelüberwachung bietet TÜV SÜD neben der klassischen Prüfung und Kalibrierung sämtlicher HU-Prüfmittel wie Bremsenprüfständen und Scheinwerfer-Einstellgeräten auch die Prüfung elektrischer Geräte an. Hintergrund sind die Vorgaben der Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV-Vorschriften).
Laut DGUV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel jederzeit sicher benutzt werden können. Das gilt sowohl für ortsfeste elektrische Geräte als auch für ortsveränderliche elektrische Geräte. Diese müssen gemäß DGUV regelmäßig geprüft werden. Was viele Betriebsinhaber nicht wissen: Auch Ladekabel für elektrisch betriebene Fahrzeuge gehören zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Auch diese müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der mobilen Ladekabel gilt für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.
Die Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV-Vorschriften) spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Jeder Arbeitgeber sollte entsprechende Vorgaben berücksichtigen. Im Tagesgeschäft ist es für Unternehmer oft nicht leicht, den Überblick bei so vielen unterschiedlichen Regelungen zu behalten. Stichwort Ladekabelprüfung: Diese müssen nach DGUV-Vorschrift 3 wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Um die Prüfung fachgerecht und rechtssicher durchzuführen, ist nicht nur umfangreiches Wissen, sondern auch spezielles Prüfequipment erforderlich. TÜV SÜD bietet die "Ladekabelprüfung" (wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3) für Autohäuser, Werkstätten und Fuhrparkbetreiber an.
Für Ladekabel bei gewerblich genutzten Fahrzeugen - egal ob Hybrid oder vollelektrisch - gilt gemäß DGUV die Prüffrist von maximal zwölf Monaten. Als Grundausstattung finden sich im E-Fahrzeug häufig ein Ladekabel Mode 3 für den Anschluss unterwegs an eine Ladestation und zusätzlich ein Not-Ladekabel Mode 2 (einphasig) für das Laden an der Steckdose. Für die Prüfung haben die TÜV SÜD Sachverständigen spezielles Equipment dabei. Neben der Sichtprüfung werden damit verschiedene Widerstände gemessen, beispielsweise Schutzleiterwiderstand, Kommunikations-Widerstand und Isolations-Widerstand. Alle Infos unter www.tuvsud.com/de-mobility-kontakt.
- Ausgabe 12/2023 Seite 036 (653.8 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Welche Vorschriften sind für Elektrogeräte relevant?
Florian Funke: Die DGUV-Vorschrift 3 beinhaltet die Unfallverhütungs-Vorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Hier ist geregelt, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dies muss durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Reparatur und in bestimmten Zeitabständen nachgewiesen werden. Für die anerkannten Regeln der Technik werden VDE-Normen herangezogen. Beispielsweise sind bei der Wiederholungsprüfung von ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln die Anforderungen an die Prüfverfahren in der "VDE 0702 - Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" festgelegt.
asp: Wie kann die Werkstatt eine Prüfung nachweisen?
F. Funke: Wird die Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 von TÜV SÜD durchgeführt, wird für jedes geprüfte Gerät ein elektronisches Prüfprotokoll erstellt und das Gerät mit einem Prüfetikett gekennzeichnet.
F. Funke: Ja, auch das ist möglich. Für Beratungsleistungen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen der mobilen Prüfmittelüberwachung ebenfalls zur Verfügung.