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Schon gewusst?: Ältere Fahrer sind fein raus

04.08.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Caravan Camper
Die Lizenz zum Fahren eines Wohnmobils hängt von mehreren Faktoren ab.
© Foto: Stefano Neri/stock.adobe.com

Wer mit einem Camper liebäugelt, sollte einen Blick auf den Führerschein werfen, rät TÜV SÜD. Denn mit welchem Führerschein welche Art von Wohnmobil bewegt werden darf, ist klar geregelt.

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Caravaning boomt. Innerhalb von vier Jahren haben sich die Reisemobil-Zulassungen mehr als verdoppelt. Wer mit dem Camper liebäugelt, sollte aber einen Blick auf seinen Führerschein werfen, rät Marcellus Kaup von TÜV SÜD: "Einen speziellen Wohnmobilführerschein gibt es zwar nicht, wohl aber Bestimmungen, mit welchem Führerschein welche Art von Wohnmobil bewegt werden darf."

Die Lizenz zur Ferienfahrt hängt von drei Faktoren ab: "Erstens vom Gewicht des Fahrzeugs. Zweitens von der vorliegenden Fahrerlaubnis und dem Datum der Ausstellung. Liegt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils unter 3,5 Tonnen, reicht ein Führerschein der Klasse B, unabhängig davon, wann dieser erworben wurde."

Für Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen zGG ist das Jahr entscheidend, in dem die Fahrlizenz ausgestellt wurde. Wer die Fahrerlaubnis nach 1999 erhalten hat, benötigt für ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen zGG einen Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Reisemobile mit bis zu 7,5 Tonnen plus einem Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm zGG bewegt werden.

Für Gespanne, also Wohnmobil samt Anhänger mit Gesamtgewicht unter 4,25 Tonnen, reicht der Erweiterungsführerschein B96. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben, besitzt man einen Führerschein der ehemaligen Klasse 3. Damit dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen gefahren werden.

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