Was unter Bikern als Objekt der Sehnsucht gilt - eine getunte Auspuffanlage -, ist auch bei der Fraktion der Rollerfahrer immer mehr gefragt. Aber Vorsicht: Nicht jede Auspuffanlage passt zu jedem Roller. Die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien bieten bei der Auswahl der Auspuffanlage eine gute Orientierung.
Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln. Seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel. Die Novelle Euro 4 hat die Abgasvorschriften noch einmal verschärft. Zusätzlich zur EG-Kennzeichnung, die mit einem kleinen "e" gekennzeichnet ist, können Aftermarket-Anlagen eine UNECE-Kennzeichnung tragen, die mit einem großen "E" beginnt. Die alten EG-Zusatzzeichen 5 und 9 gelten nur noch für Euro-3-Fahrzeuge.
Prüfen, wo der Kat sitzt
Grundsätzlich gilt vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist. Das ist laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial: "In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage." Beim Kat liegt dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austausch-Auspuffs. Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer kann ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat.
Erst einmal stellt der Umbauer fest, wo der Kat sitzt und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt. Die Abgasnorm kann auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden. Ist die zweite der vier Ziffern eine 4, gilt Euro 4, ist es eine 5 entsprechend Euro 5. Seit der Einführung von Euro 4 gelten für alle Aftermarket-Anlagen neue Kennzeichnungen, die alten Bezeichnungen 5 für korrekte Abgaswerte und 9 für das Einhalten der Geräuschemission - jeweils im Kreis - entfallen hier. Wenn nach dem Check bekannt ist, wo der Kat ist, muss der Umbauer beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten (siehe Kasten).
Auf den richtigen Buchstaben achten
Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau-Zusatzbuchstabe also ein "G", muss man sich nicht um den Kat kümmern. Befindet sich der Originalkatalysator im Endtopf, wird am besten ein neuer Endtopf mit Kat-Zusatz "H" eingebaut.
Aber Achtung: War der Originalkat im Endtopf verbaut und der neue Schalldämpfer besitzt dagegen keinen Kat, muss ein sogenannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe "F" angebracht werden. Solche Einschubkats werden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt. Der Katalysator sitzt dann nach dem Einbau zwar an einer anderen Stelle - aber das ist zulässig, weil die gesamte Abgasanlage typspezifisch dafür getestet wurde.
Bei sogenannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, weil der originale Kat im Abgassystem bleibt. Vorsicht geboten ist bei Endtöpfen ausschließlich mit UNECE-Kennzeichnung. Denn die gibt keinen Hinweis darauf, wo der Kat verbaut ist. Am besten ist es, den Kat dort zu belassen, wo er vorher auch gesessen hat.
- Ausgabe 3/2023 Seite 42 (462.5 KB, PDF)