Ende Juni 2019 beschloss der Bundestag, kleine Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entlasten. Künftig sollen Betriebe erst ab 20 Mitarbeitern, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ursprünglich sollte dies bereits ab zehn Mitarbeitern der Fall sein. TÜV SÜD rät aber dringend, das Thema Datenschutz jetzt nicht zu vernachlässigen, teilte der Prüfdienstleister mit.
Einer Online-Umfrage zufolge im Auftrag von TÜV SÜD im Mai 2019 ergab, dass nur 44 Prozent der befragten Unternehmen angaben, ihre Mitarbeiter ausreichend zur Umsetzung der DSGVO geschult zu haben. Das Thema Datenschutz "wird leider noch viel zu oft vernachlässigt", erklärte Jörg Schemat, Geschäftsführer TÜV SÜD Akademie. Die Verantwortung für die Umsetzung des Datenschutzes bei kleinen Unternehmen liegt in vollem Umfang bei der Geschäftsleitung, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei einem Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes, erklärte TÜV SÜD.
Die TÜV SÜD Akademie bietet entsprechende Schulungen zum Thema an - von den Grundlagen über Update-Seminare und Praxisworkshops bis hin zu speziellen Kursen für den Datenschutz. Zudem bietet das vor einem Jahr erfolgreich gestartete Datenschutzfachportal der TÜV SÜD Akademie registrierten Nutzern den Zugriff auf aktuelles Fachwissen und Expertentipps für die tägliche Praxis. Neue Termine für Schulungen zum Thema Datenschutz sowie zu anderen Themen sind ab sofort auch für 2020 online unter www.tuev-sued.de/akademie verfügbar. Die Registrierung für das Datenschutz-Fachportal ist über folgenden Link möglich: www.tuev-sued.de/datenschutz-portal. (tm)