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DSGVO: Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen

06.06.2018 12:15 Uhr
DSGVO: Union will Abmahnungsmissbrauch stoppen
Die Union will den Abmahnungsmissbrauch gegen DSGVO-Verstöße stoppen.
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Da bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen seien, will die Union Abmahnern einen Riegel vorschieben.

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Die Unionsfraktion im Bundestag will teure Abmahnungen bei vermeintlichen Verstöße gegen die neue DSGVO aussetzen. "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen", erklärte die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker am Dienstag in Berlin. Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen: "Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben."

Geplant sei, Abmahngebühren vorübergehend - also beispielsweise für ein Jahr - auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz für Kanzleien und Vereine, und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Wie die CDU-Politikerin in einem Interview mit der "Welt" erklärte, werde eine entsprechende Gesetzesänderung noch vor Beginn der Sommerpause angestrebt. Laut dem Zeitungsbericht will man dafür das gerade laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen.

"Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker der 'Welt'. Die SPD erklärte auf Anfrage der Zeitung, den Vorschlag anzuschauen. Grundsätzlich sei aber zu begrüßen, wenn nun auch die Unionsfraktion missbräuchliche Abmahnungen unterbinden wolle.

Die DSGVO war am 25. Mai nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten. Sie soll EU-weit für einen besseren Datenschutz sorgen. So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden jetzt deutlich strenger geregelt. (dpa)

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