Mithilfe von UV-C-Strahlung lassen sich Bakterien und Viren in Wasser, Luft und auf festen Oberflächen abtöten. TÜV SÜD hat einige Geräte mit offen verbauten UV-C-Lampen getestet und warnt vor Gesundheitsrisiken. UV-C-Licht ist für das menschliche Auge nicht direkt sichtbar. "Als Nutzer weiß man nicht, was die Leuchte abstrahlt", erklärt TÜV SÜD-Experte Florian Hockel. Es besteht die Gefahr, Augen und Haut durch Strahlung zu schädigen. Ein anderes Produkt hatte dagegen gar keine keimabtötende Wirkung - für Verbraucher ebenfalls potenziell gefährlich, weil sie sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen. TÜV SÜD empfiehlt daher, nur Geräte zu verwenden, die über ein geschlossenes System verfügen. Sie besitzen ein festes Gehäuse, das die UV-C-Strahlung abschirmt. Mittels eines Ventilators wird die Umluft durch den Sterilisationsteil geblasen und dort von einem UV-C-Strahler desinfiziert. UV-C-Geräte gelten dann als sicher, wenn sie den Anforderungen der International Electrotechnical Commission (IEC) sowie den Normen der Underwriters Laboratories (UL) an die elektrische, thermische, mechanische, menschliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) und der photobiologischen Sicherheit entsprechen.
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- Ausgabe 01/2021 S.47 (178.1 KB, PDF)