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Abgas-Affäre: Juristische Baustellen für VW

04.05.2018 14:40 Uhr
Abgas-Affäre: Juristische Baustellen für VW
VW hat mehrere Baustellen in der Abgas-Affäre.
© Foto: VW

Immer wieder scheint Volkswagen den Abgasskandal abzuschütteln - der neue Vorstandschef bemüht sich, den Blick nach vorn zu richten. Doch die Spätfolgen seiner größten Krise wird der Konzern nicht los.

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Die Behörden in den Vereinigten Staaten rufen es mit ihrer Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn in Erinnerung: Die Abgas-Affäre bleibt für Volkswagen ein juristischer Großkampf an gleich mehreren Schauplätzen. Auch in Deutschland wird gegen den früheren "Mr. Volkswagen" und andere Manager ermittelt.

Allein hierzulande ging es ursprünglich um etwa 2,4 Millionen Autos mit Manipulations-Software. Weltweit sind es rund elf Millionen, in den USA - wo der Skandal im September 2015 aufgeflogen war - fast 600.000. Eine Übersicht der wichtigsten Rechtsbaustellen: 

Strafrechtliche Ermittlungen: Worum geht es bei den US-Vorwürfen gegen Winterkorn in den USA? Dem 70-Jährigen werden Betrug und Verschwörung vorgeworfen. Dabei geht es um die Annahme, dass er schon vor dem Auffliegen der Affäre im September 2015 über Manipulationen an der Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen informiert wurde.

Ermittelt wird gegen den Ex-Chef und andere Führungskräfte auch in Deutschland. Mit dem Fall Winterkorn befasst sich die Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Marktmanipulation - dieser Vorwurf richtet sich auch gegen den neuen Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. Dazu kommt bei Winterkorn ein Verfahren wegen des Schadstoffausstoßes. Es sei nicht ausgeschlossen, dass weitere Beschuldigte hinzukommen könnten, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe. Anklagen gibt es bisher nicht.

Seine Behörde ermittelt gegen 49 mutmaßlich Beteiligte - 39 von ihnen sind wegen Software-Manipulationen und des zu hohen Stickstoffdioxid-Ausstoßes im Visier. Gegen sechs weitere gibt es Vorwürfe im Zusammenhang mit falschen CO2- und Verbrauchsangaben, in drei Fällen geht es um Marktmanipulation. Ein Fall dreht sich um unterdrückte Daten. In Stuttgart wird auch gegen Diess' Vorgänger als Konzernchef, Matthias Müller, ermittelt. Dabei geht es um dessen Amt im Vorstand der Porsche SE, des Haupteigners von Volkswagen.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug und strafbare Werbung gegen inzwischen 17 Beschuldigte. Ein früher für Audi als Motorenentwickler tätiger ehemaliger Porsche-Vorstand sitzt seit September 2017 in Untersuchungshaft.

Zivilklagen: Allein für Vergleiche in Nordamerika hat VW schon mehr als 25 Milliarden Euro verbucht. Entschädigungen wollen aber auch sich geprellt fühlende Dieselfahrer in Deutschland erstreiten. Nach Angaben aus informierten Kreisen liegen bislang mehr als 2.600 Urteile vor, davon endeten rund 70 Prozent mit einer Klageabweisung. Insgesamt sind dem Vernehmen nach etwa 17.000 Kundenklagen anhängig, zudem habe es zehn Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegeben.

Entscheidend für die Anwälte ist die Frage, ob die von VW ausgestellte Bescheinigung zum Übereinstimmen mit der Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts korrekt ist. Die US-Kanzlei Hausfeld, die viele Autobesitzer vertritt, geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist - denn der Einbau von Abschalteinrichtungen sei nicht gestattet. Allerdings: Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Schleswig entschieden, dass die Übereinstimmungsbescheinigungen wirksam seien.

Aktionärsklagen: Der Abgasskandal hat viel Geld gekostet - nicht nur Volkswagen, sondern auch Investoren. Der Kurs der VW-Aktie brach unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Betrugs ein - zeitweise verloren die Vorzugspapiere fast die Hälfte ihres Werts. Daher verlangen Investoren wie die Sparkassentochter Deka, die als Musterklägerin auftritt, Schadenersatz. Der Vorwurf: VW habe die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert.

Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. Volkswagen soll genau das versäumt zu haben. In der VW-Klageerwiderung heißt es aber, die Ad-hoc-Pflicht setze "ein erhebliches Kursbeeinflussungspotenzial der betreffenden Information voraus". Diese Kursrelevanz habe gefehlt, sagen mit der Sache vertraute Personen. Daher sei auch keine frühere Mitteilung an die Finanzwelt nötig gewesen. Und: Laut Klageerwiderung wurde beim vielzitierten "Schadenstisch" am 27. Juli 2015 mit Winterkorn nicht mitgeteilt, dass es um eine nach US-Recht unzulässige Abschalteinrichtung (defeat device) gehen könne. Der "Schadenstisch" stand immer wieder im Zentrum des Verdachts.

Das Musterverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig dreht sich früheren Angaben zufolge um Schadenersatzansprüche von 3,1 Milliarden Euro. Rund 1.600 Klagen wurden bisher am Landgericht Braunschweig ausgesetzt. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der 1.650 eingereichten Klagen überwiegend institutioneller Anleger auf mehr als neun Milliarden Euro. Die erste Anhörung beginnt am 3. September. (dpa)

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