Aktuell warnt der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) in Münster Autofahrer vor der Reparatur von Aluminiumrädern und meldet unter Berufung des Bundesverkehrsministeriums: "Die Aufbereitung ist erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig."
Das stimme so nicht, erklärt der Smart-Repair-Spezialist Cartec Autotechnik Fuchs. Richtig ist, dass Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen nicht erlaubt sind. Jedoch dürfen laut einer Mitteilung Beschädigungen bis zu 1 mm Tiefe im Grundmetall mit dem WheelDoctor im Rotationsschleifverfahren beseitigt werden. Alle Richtlinien für die Aufbereitung seien im Grenzwertkatalog – den Cartec gemeinsam mit dem TÜV SÜD erarbeitet hat – klar definiert und einfach dargestellt. Weitere Informationen unter www.clever-reparieren.de. (asp)