Für Mitarbeiter an der Hebebühne ist laut §12 Abs.1 ArbSchG oder §9 BetrSichV eine einmalige Einweisung am Gerät unbedingt erforderlich. Doch oftmals werden diese verpflichtenden Sicherheitsunterweisungen in der Werkstatt vernachlässigt.
Die neue Mitarbeiteranweisung "Kfz-Hebebühnen" klärt die Werkstattmitarbeiter über alle Besonderheiten im Umgang des Geräts auf und zeigt, wie diese richtig und sicher bedient wird. Sie wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater rund um die Arbeitssicherheit im Kfz-Handwerk erstellt.
Die Broschüren im DIN A4-Format eignen sich hervorragend für die erforderliche Unterweisung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Diese kann anschließend mit der abtrennbaren Karte in Orange bestätigt werden. Mehr Infos sowie weitere Mitarbeiteranweisungen finden Sie unter www.springer-automotive-shop.de/mitarbeiteranweisungen. (asp)