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asp & Classic Day IAA: Keine Schonfrist beim Licht

19.10.2017 11:00 Uhr
asp & Classic Day IAA 2017
Ohne regelkonformen Prüfplatz können Werkstätten ab dem 1.1.2018 keine HU mehr anbieten.
© Foto: TÜV SÜD

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Nach aktueller Rechtslage darf die Hauptuntersuchung nach dem 1. Januar 2018 in Werkstätten nur noch dann durchgeführt werden, wenn ein regelkonformer Arbeitsplatz für die Scheinwerfereinstellung vorhanden ist. Das betonte Philip Puls, Leiter Technik Fahrzeugprüfungen bei TÜV SÜD, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Prüfmittel am Stand von TÜV SÜD auf der IAA. Die Diskussion fand im Rahmen des "asp & ClassiC Day" statt, den TÜV SÜD und die Redaktion asp AUTO SERVICE PRAXIS für Werkstätten und das interessierte IAA-Publikum veranstalteten. Gesprächspartner von asp-Chefredakteur Dietmar Winkler waren Philip Puls, Leiter Technik Fahrzeugprüfungen bei TÜV SÜD, und Christian Thalheimer, MAHA Produktmanagement, der für das Thema Prüftechnik bei dem Werkstattausrüster zuständig ist.

Nach der HU-Scheinwerferprüfrichtlinie von 2014 muss der Scheinwerfereinstellplatz hohe Anforderungen erfüllen, das gilt insbesondere für die Ebenheit der Aufstellflächen für Fahrzeuge und das Prüfgerät selbst. Viele Werkstätten verfügen noch über alte Einstellgeräte. "Oft sind Jahrzehnte alte Geräte im Einsatz, die die hohen Anforderungen für die Vermessung moderner Lichttechnik in den Fahrzeugen nicht mehr gerecht werden", erklärte Christian Thalheimer. Werkstätten, die ihren Einstellplatz jetzt noch auf Vordermann bringen wollen, sollten schnell den Kontakt zu einem Fachmann suchen und sich entsprechend beraten lassen, empfiehlt der Experte. Die Kosten für die Einrichtung eines regelkonformen Prüfplatzes variieren je nach örtlicher Situation in der Werkstatt zwischen 500 Euro und 10.000 Euro.

Viele technische Lösungen

In der Regel lasse sich ein ebener Prüfplatz mit Hilfe einer vorhandenen Fahrflächenhebebühne herstellen, erklärte der Werkstattausrüster. Hier müsse dann allerdings auf etwaige integrierte Radfreiheber geachtet werden, die den möglichen Messbereich in der Geometrie einschränken könnten. "Auch ohne Hebebühne lässt sich der Werkstattboden für die Prüfung verwenden, beispielsweise durch Schienensysteme für das SEP oder Prüfplatten für die Fahrzeugaufstellfläche, die sowohl bodenaufliegend als auch unterflur verbaut werden können", betonte Thalheimer. Diese Nachrüstsysteme lassen sich dann in der Werkstatt mit entsprechenden Einstellschrauben nivellieren.

Wie Classic-Kunden ticken

Am Nachmittag drehte sich am Stand von TÜV SÜD alles um das Thema Young- und Oldtimer. Lars Kammerer, Leiter Marketing TÜV SÜD Auto Service und Verantwortlicher für TÜV SÜD ClassiC, stellte das TÜV SÜD ClassiC Barometer vor, das vor allem für Werkstätten interessant ist, die den Bereich Classic als Geschäftsbereich bereits bedienen oder vorhaben, in das Thema einzusteigen. Moderiert wurde die Vorstellung von SWR-Moderator Constantin Beims - selbst bekennender Fan von alten und neuen Autos. Im Rahmen des ClassiC Barometers hat TÜV SÜD Kunden gefragt, was sie von ihrer Oldtimer-Werkstatt erwarten, welche Qualitätsansprüche sie haben und welche Gründe für den Besuch einer markengebundenen oder einer freien Werkstatt sprechen. "Es geht im ClassiC Barometer um die Bedürfnisse der Zielgruppe in puncto Service, Restaurierung und Reparatur", erklärt Lars Kammerer. "Im Geschäft mit Young- und Oldtimern geht es immer auch um Emotionen und Enthusiasmus für die automobilen Schätze. Daher ist die persönliche Bindung an die Werkstatt besonders wichtig, das hat unsere Untersuchung gezeigt", so Lars Kammerer.

Kurzfassung

Ohne regelkonformen Prüfplatz für die Scheinwerfereinstellung keine HU mehr - auf diese kurze Regel läuft es ab 1.1.2018 hinaus. Das sollten Werkstätten wissen, die auch künftig die HU in ihrem Betrieb anbieten wollen.

Kalibrierung Prüfmittel

Die Kalibrierung von Prüfmitteln nach europäischen ISO-Normen bringt einige Veränderungen mit sich. Im Vergleich zur gewohnten Stückprüfung ist die Kalibrierung der Geräte viel aufwändiger. Bei der Stückprüfung macht der Prüfer in der Regel vor allem eine Sichtprüfung und überzeugt sich davon, dass das Gerät noch intakt ist. Bei einer Kalibrierung müssen zusätzlich Messwerte abgeglichen werden und es muss sichergestellt sein, dass die Messwerte auf Standardwerte zurückgeführt werden können. So müssen z.B. die Gewichte bei der Kalibrierung des Bremsenprüfstands selbst kalibriert sein.ScheinwerfereinstellprüfgeräteSeit 1.1.2017 sind Kalibrierungen/erweiterte Stückprüfungen gemäß den Anforderungen aus der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 115/2016 durchzuführen. Ab 1.1.2018 müssen Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer durch einen von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierten Dienstleister geprüft werden. Ab 1.1. 2018 ist eine Kalibrierung des gesamten Arbeitsplatzes vorgeschrieben, also Scheinwerfereinstellgerät (SEP) inklusive Aufstellfläche für das Gerät und Aufstellfläche für das Fahrzeug. Insbesondere für die Ebenheit der Aufstellfläche gelten enge Toleranzen. Die Neigung des gesamten Prüfsystems darf nicht größer als +/-1,5 Prozent sein. Die zulässige Unebenheit der Aufstellfläche für das Fahrzeug darf nur wenige Millimeter betragen. Mit der Mitteilung vom 5. Mai im Verkehrsblatt Nr. 10 hat der Gesetzgeber die Toleranzen noch einmal präzisiert. Die Aufstellfläche für das SEP darf ebenfalls nur eine Unebenheit von +/- 1 Millimeter/Meter aufweisen.BremsenprüfständeSeit 1.1.2017 müssen eine erweiterte Stückprüfung und eine Kalibrierung durchgeführt werden. Darüber hinaus muss ein Kalibrierschein nach den DAkkS-Vorgaben erstellt werden. Seit 1.1.2017 gilt die Kalibrierpflicht nach den Anforderungen des Verkehrsblatts 14/2016 für alle Bremsprüfstände, die für die Durchführung der HU im Einsatz sind. Während der derzeit laufenden Begutachtungen der Kfz-Überwachungsorganisationen durch die DAkkS, muss die Validierung des Kalibrierverfahrens samt der messtechnischen Rückführung der verwendeten Messmittel nachgewiesen werden. Die Kalibrierung erhöht den Zeitaufwand im Vergleich zur Stückprüfung.AU-GeräteAbgastester unterlagen bislang der Eichpflicht. Die neue internationale Regelung kennt das deutsche System der Eichung nicht. Daher werden bei der AU trotz des vereinfachten Bescheinigungsverfahrens die Eichung und Kalibrierung gefordert. Ab 1.1.2019 müssen AU-Geräte nach DAkkS kalibriert sein. Derzeit ist noch nicht klar, ob Eichung und Kalibrierung zeitweise parallel laufen.

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