Mit dem Stichtag 6. Juli 2022 werden für neue Autos in der EU eine Reihe neuer Assistenzsysteme und technischer Ausstattungsmerkmale verpflichtend. Zunächst betrifft die Verordnung die Typengenehmigung von Kfz, ab 2024 werden die Techniken für alle neu zugelassenen Kfz zur Ausstattungspflicht. Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat DVR sind vor allem sicherheitsrelevante Systeme vorgesehen, die einen Beitrag dazu leisten, Unfälle zu verhindern oder die Schwere von Unfällen abzumildern.
Folgende Ausstattungsmerkmale werden für Pkw und Kleintransporter verpflichtend:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS)
- Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
- Müdigkeitswarner (DDAW)
- Vorrichtung für Alkohol-Interlock
- Unfalldatenspeicher (EDR)
- Cyberangriff-Schutz
- Reifendrucküberwachung
- Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen
Bei Bussen und Lkw fällt die Liste der Pflichtmerkmale etwas kürzer aus:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Abbiegeassistent
- Müdigkeitswarner
- Vorrichtung für Alkohol-Interlock
- Cyberangriff-Schutz
- Reifendrucküberwachung
- Überwachung der Fahrerverfügbarkeit für automatisierte Fahrfunktionen