Die Kraftfahrzeug-Verbände von Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Südtirol haben ihre Forderung nach rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Kfz-Betriebe nun gemeinsam formuliert und beim traditionellen Fünf-Länder-Branchengespräch vom 15. bis 17. Oktober in Bozen, Südtirol eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Darin fordern sie die EU-Kommission auf, die Bestimmungen der aktuellen Kfz-GVO insbesondere hinsichtlich des Mehrmarkenvertriebs und der bestehenden Kündigungsbestimmungen auf europäischer Ebene langfristig rechtlich verbindlich zu erhalten. In der Begründung heißt es, dass die 350.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen im Kfz-Gewerbe mit ihren insgesamt etwa 2,8 Millionen Beschäftigten auf Basis der europäischen Kfz-GVO in den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz mehrere Milliarden Euro zum Beispiel in Mehrmarkenbetriebe investiert und hierfür Kredite aufgenommen hätten. Nun wolle die EU-Kommission die Vertriebsregelungen der aktuellen Kfz-GVO nach Ablauf einer Übergangsregelung ersatzlos auslaufen lassen. Die fünf europäischen Spitzenorganisationen befürchten nun, dass damit der durch die GVO 1400/2002 erleichterte Mehrmarkenvertrieb von den Herstellern unterbunden werden könnte. Investitionen, die im Vertrauen auf die bisherige GVO getätigt wurden, ließen sich dadurch nicht mehr amortisieren. Dies stünde in offenem Widerspruch zum besonderen Schutz der kleinen und mittelständischen Unternehmen, den die Europäische Union im Small Business Act ausdrücklich verankert habe. Der Wettbewerb zwischen den Marken und innerhalb der Marken nähme zum Nachteil der Verbraucher ab. (ng)
Fünf-Länder-Branchengespräch: Gemeinsame Resolution für Erhalt der Kfz-GVO
Auf einem Treffen in Bozen fordern die Kraftfahrzeug-Verbände von Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Südtirol einen rechtlich verbindlichen Erhalt des Mehrmarkenvertriebs und der bestehenden Kündigungsbestimmungen.