Mit dem vermehrten Exportgeschäft im Kfz-Gewerbe steigen auch die Möglichkeiten internetbasierter und somit anonymisierter Verkaufsaktivitäten, die auch zur Geldwäsche genutzt werden, erklärt der ZDK. Wie es sich damit verhält, ist Thema der 3. Fachtagung zur Geldwäscheprävention am 15. Mai 2019 in Köln, die vom ZDK zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie Deutsche Kfz-Gewerbe (TAK) durchgeführt wird.
"Aufgrund des zunehmend grenzüberschreitenden Geschäfts haben wir für die diesjährige Fachtagung erstmalig auch internationale Aspekte thematisch einfließen lassen", betont Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer Recht, Steuern, Tarife. Vertreter von Europol in Den Haag berichten über Fälle und Vorgänge internationaler Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kfz-Handel. Auch werden Geldwäscheverdachtsfälle aus Sicht einer Herstellerbank thematisiert.
Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Einblick über zu erwartende Veränderungen in der Zukunft - zum Beispiel wie sich die nationale Risikoanalyse als auch die Umsetzung der 5. EU Anti-Geldwäscherichtlinie auf die Unternehmen auswirken wird. Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es unter www.tak.de. (tm)