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Harter Lockdown über Ostern: Das sind die neuen Corona-Regeln

23.03.2021 10:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autofahren im Lockdown
Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln geeinigt.
© Foto: SP-X/Mario Hommen

Bund und Länder haben sich angesichts steigender Corona-Infektionszahlen auf neue, verschärfte Corona-Regeln verständigt.

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Es war wieder einmal eine lange Nacht: Erst um halb drei Uhr morgens präsentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder und Berlins regierendem Bürgermeister Michael Müller die Beschlüsse des jüngsten Corona-Gipfels. Wichtigste Nachricht: Der aktuelle Corona-Shutdown wird verlängert und rund um die Osterfeiertage noch einmal drastisch verschärft.

Die neuen Corona-Regeln im Überblick:

  • Der bestehende Lockdown wird bis 18. April verlängert
  • Von 1. bis 5. April gilt eine "Erweiterte Ruhezeit" mit harten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet:
    • Die Werktage Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert. Lediglich der Lebensmitteleinzelhandel darf am Karsamstag öffnen, am Gründonnerstag hingegen nicht.
    • Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
    • Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten.
    • Die Außengastronomie ist geschlossen
    • Gottesdienste sollen virtuell stattfinden
  • Die Notbremse-Regeln sollen konsequent umgesetzt werden. Dies war zuletzt nicht überall der Fall. (Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft)
  • In Landkreisen mit Inzidenzwerten über 100 werden zusätzliche verschärfte Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen:
    • Das Tragen medizinischer Masken wird auch in privaten Pkw Pflicht, sofern nicht alle Mitfahrer aus demselben Hausstand stammen.
    • Verpflichtende tagesaktuelle Schnelltests für Orte an denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen erschwert sind
    • Ausgangsbeschränkungen
    • verschärfte Kontaktbeschränkungen
  • Die Länder können im Rahmen zeitlich befristeter Modellprojekte für ausgewählte Regionen testweise Öffnungen in einzelnen Bereichen des öffentlichen Lebens erlauben. Voraussetzung sind unter anderem strenge Schutzmaßnahmen und ein Testkonzept
  • Unternehmen sollen wenn möglich Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen die Unternehmen ihren Mitarbeitern regelmäßige Testangeboten unterbreiten (mindestens einmal, wenn möglich zweimal pro Woche). Die Tests sollen aber freiwillig bleiben. Anfang April sollen Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie es um die Beteiligung der Unternehmen bestellt ist.
  • Für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein "ergänzendes Hilfsinstrument" im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
  • Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Für Urlauber im Ausland soll zudem eine Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden.
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