Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass die Bundesregierung die Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile vorantreibt. In einem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs" ist auch die Einführung einer Reparaturklausel vorgesehen. Damit könnten auch andere Unternehmen, als der jeweilige Rechteinhaber, designgeschützte Ersatzteile produzieren und vertreiben. Die legitimen Rechte der Fahrzeughersteller am Design von Neuwagen bleiben von der Reparaturklausel unbenommen, erklärte der GVA.
Für Karosserie- und karosserieintegrierte Ersatzteile - wie beispielsweise Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel und Rückleuchten - können Fahrzeughersteller in Deutschland ein Design anmelden, so der GVA. Unabhängige Marktteilnehmer dürfen diese Teile dann weder produzieren noch vertreiben. Gemäß dem nun vorgelegten Referentenentwurfs "besteht kein Designschutz für ein Design, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermöglichen, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen". Allerdings soll das "nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, die vor dem Datum des Inkrafttretens angemeldet oder eingetragen wurden", gelten.
"Die Einführung der Reparaturklausel würde Fahrzeugherstellern die Möglichkeit zur Bildung von Monopolen in diesem wichtigen Produktsegment im Kfz-Ersatzteilmarkt nehmen. Gewinner einer Liberalisierung wären die Verbraucher, die von wettbewerbskontrollierten Preisen profitieren könnten. Um dieses erklärte Ziel des Gesetzes zu erreichen, ist es aber unabdingbar, dass keine Ausnahmen gemacht werden und der gesamte Kraftfahrzeugbestand von der Regelung erfasst wird", erklärt GVA-Präsident Hartmut Röhl. (tm)