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Rechtsgutachten: Ausnahmen für Abgasnachbehandlung fraglich

06.04.2016 07:17 Uhr
Bei einigen Autos regelt sich die Abgasreinigung bei kalten Außentemperaturen automatisch herunter.

Kalte Außentemperaturen? Kein Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Abgasreinigung, meint ein Gutachten des Bundestages. Die Hersteller betonen, sich an rechtliche Vorgaben zu halten.

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Bei einigen Autos regelt sich die Abgasreinigung bei kalten Außentemperaturen automatisch herunter - ein Rechtsgutachten des Bundestages stellt diese Praxis nun infrage. "Die auf den Schutz des Motors abzielende Privilegierung (...) dürfte deshalb grundsätzlich keine taugliche Rechtsgrundlage dafür sein, eine Abschalteinrichtung regelmäßig (...) legal greifen zu lassen", heißt es in dem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das gelte insbesondere auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen. Das ZDF-Magazin "Frontal 21" berichtet am Dienstag (21.00 Uhr) über das Gutachten.

"Die Hersteller reduzieren die Abgasreinigung per Software automatisch oder stellen sie ganz ab, wenn das Thermometer unter zehn Grad sinkt", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer. Auch die Umwelthilfe hatte Autoherstellern wie Daimler die Praxis zuletzt vorgeworfen und den Entzug von Typgenehmigungen einzelner Modelle gefordert. Die Hersteller betonen, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Ein Daimler-Sprecher sagte: "Wir sind davon überzeugt, dass die Regelung des Abgasnachbehandlungssystems für den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erfolgt." 

Ein Sprecher des für die Zulassung zuständigen Kraftfahrtbundesamts wollte sich nicht äußern. Die Untersuchung der Fahrzeuge mehrerer Hersteller dauere an, sagte er lediglich. (dpa)

 

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