-- Anzeige --

Rußfilterskandal: Haftstrafe für ehemaligen GAT-Geschäftsführer

11.03.2010 16:36 Uhr
JVA Bochum
Der Skandal um mangelhafte Abgasreiniger endet für den ehemaligen GAT-Geschäftsführer hinter Gitter.
© Foto: ddp / Volker Hartmann

Der Skandal um mangelhafte Abgasreiniger endet für den Sohn des Firmengründers im Gefängnis. Wegen Fälschung und Betrug muss Jörg A. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.

-- Anzeige --

Urteil im so genannten "Rußfilterskandal": Der ehemalige Geschäftsführer der GAT Katalysatoren GmbH, Jörg A., muss wegen "Fälschung beweiserheblicher Daten" und Betrug für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis (Az.: 56 KLS 11/09). Das erklärte ein Sprecher des Landgerichts Essen auf Anfrage von asp-Online. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass A. Anfang 2007 die entscheidende Prüfbescheinigung zur Erteilung der Betriebserlaubnis für GAT-Nachrüstdieselpartikelfilter (DPF) gefälscht hat. Der Erlös für 70.647 DPF betrug über 22 Millionen Euro. Insgesamt wurden 25.454 unwirksame GAT-Filter in Pkw verbaut. Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht fast der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Der Angeklagte hatte sich bereits zu Prozessbeginn geständig gezeigt und erklärt, er habe als Verantwortlicher für die Produktentwicklung Prüfberichte gefälscht und bessere Zahlen eingefügt, weil Tests ergeben hätten, dass der geforderte Schadstoffrückhaltegrad von 30 Prozent nicht erreicht wurde. Vor allem sein für den Vertrieb verantwortlicher Bruder habe ihn dabei ständig unter Druck gesetzt, Dieselpartikelfilter zu entwickeln, die sich auch verkaufen ließen. Der heutige Geschäftsführer hatte laut Gerichtssprecher als Bruder des Angeklagten bei der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen ist in der Angelegenheit nicht mit weiteren Gerichtsverfahren oder gar Verurteilungen zu rechnen. Zwar seien die Ermittlungen nach der durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Herbst 2007 gestellten Strafanzeige (wir berichteten) ursprünglich gegen sieben Mitarbeiter der Firma geführt worden, mit Ausnahme des jetzt Verurteilten wurden sie jedoch eingestellt, teilweise gegen Zahlung einer Geldstrafe. Ob durch das Urteil zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegen den Verurteilten bzw. sein früheres Unternehmen neuen Schwung bekommen, wird noch zu klären sein. Die Deutsche Umwelthilfe, die den Skandal aufgedeckt hatte, kritisierte im Herbst 2008 heftig ein Urteil des Amtsgerichts Dillenburg (wir berichteten), bei dem ein Mercedes-Fahrer auf den selbst vorgestreckten Kosten für den Wechsel von einem GAT- auf einen Twintec-Filter in Höhe von 1.600 Euro sitzen blieb. (ng/dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


Dietmar Schneider

12.03.2010 - 08:52 Uhr

Nun hat der Vorgang ja wenigstens gegen ein Bauernopfer aus der Familie Amft einen juristischen Abschluss im Strafrecht gefunden. der jetzige Geschäftsführer und Bruder verweigert einfach die Aussage und bleibt außen vor. Die wirklichen bestraften in diesem Vorgang sind allerdings die über 20.000 Autofahrer, welche heute noch auf diesen nahezu nutzlosen Dieselpartikelfilter sitzen und für die keine Entschädigung in Sicht ist. Alleine in meinem Umfeld hier sind es vier Stück, die von GAT an der Telefonhotline verhöhnt wurden und die sich zwischenzeitlich fragen was sind die Zusagen eines KBA-Präsidenten, des ZDK und des BAV eigentlich wert, wenn sie am Ende auf ihren Kosten für einen eingebauten wertlosen Dieselpartikelfilter sitzen bleiben? Ganz unrühmlich in diesem Zusammenhang sind auch die Vorgehensweisen einiger der ZDK-Innungs-"Service"-Betriebe, welche ihre Kunden ganz einfach im Regen stehen lassen.


oliver

16.03.2010 - 16:00 Uhr

Meine Meinung ist das alle davon wussten,jetzt muste man einen ofern und leider hat es Jörg getroffen.Die anderen sind jetzt fein raus oder fast es ist schade das man so eine hohe haftstrafe verhängen muss.Ich finde das eine bewähungsstrafe auch ausgerreicht hätte. Es ist immer sehr leicht über den vermeintlich schuldigen zu urteilen aber leider wissen wir alle nicht genau wie es abgelaufen ist und deswegen sollte man vorsichtig sein jörg zu verurteilen weil er einen fehler gemacht hat. MfG Oliver


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.