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Schadenersatzstreit: Kein Vergleich zwischen Prevent und Daimler

17.05.2018 08:30 Uhr
Landgericht Stuttgart
Prevent hat den Vergleich des Landgerichts Stuttgart im Streit mit Daimler um Sitzbezüge ausgeschlagen.
© Foto: picture alliance / Sina Schuldt/dpa

Seit Jahren schon streiten Daimler und Prevent um die Lieferung von Autositzbezügen. Die Frage nach Schadenersatz wollte das Landgericht Stuttgart nun per Vergleich klären - vorerst aber ohne Erfolg.

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Der Schadenersatz-Streit um die Lieferung von Sitzbezügen zwischen dem Zulieferer Prevent und dem Autobauer Daimler wird weiter vor Gericht ausgetragen. Ein vom Landgericht Stuttgart vorgeschlagener Vergleich kam innerhalb der gesetzten Frist nicht zustande, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Die Richter hatten vor gut einem Monat angeregt, dass Daimler gut fünf Millionen Euro an Prevent zahlt und der Zulieferer im Gegenzug den Großteil der Gerichtskosten trägt (Az. 11 O 32/17).

Prevent hatte Schadenersatz von gut 40 Millionen Euro gefordert. Der Vergleichsvorschlag sei in keiner Weise geeignet, den bei Prevent entstandenen Schaden auszugleichen, teilte das Unternehmen mit. Daher habe man entschieden, ihn nicht zu akzeptieren.

Das Unternehmen hatte Daimler bis 2014 mit Sitzbezügen beliefert und wirft dem Autobauer vor, den Liefervertrag unrechtmäßig beendet zu haben, kurz nachdem neue Konditionen vereinbart worden waren. Daimler wiederum wirft dem Zulieferer vor, diese neuen Konditionen mit der unrechtmäßigen Androhung eines Lieferstopps erzwungen zu haben. Der Autobauer teilte mit, dass das gerichtliche Verfahren nun fortgesetzt werde. Die Klage halte man für unbegründet.

Für den Fall, dass das Verfahren nicht durch einen Vergleich beendet wird, haben die Richter von den Beteiligten bereits Antworten auf etliche offene Fragen verlangt. Unter anderem halten sie die Höhe des angeblich entstandenen Schadens für nicht nachvollziehbar. Ungeklärt ist demnach auch, ob für Prevent zum fraglichen Zeitpunkt eine Lieferverpflichtung bestand - denn nur dann wäre die Ankündigung eines Lieferstopps überhaupt als widerrechtliche Drohung zu werten.

Prevent kündigte an, die Forderung nun detailliert für das Gericht herzuleiten. (dpa)

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