Deutschland hat nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters unerlaubterweise den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos ermöglicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde hätte Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, befand der EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-668/16). Die Einschätzung des Gutachters ist nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle richten sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs aber danach. Ein Urteil könnte in einigen Monaten fallen.
Daimler hatte im ersten Halbjahr 2013 das nach EU-Recht unzulässige Kältemittel R-134a in Fahrzeugen eingesetzt. Der Konzern hatte dies damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R-1234yf in Flammen aufgegangen (wir berichteten).
Die EU-Kommission hatte Deutschland daraufhin verklagt, weil die Behörden die Abweichung von der Typzulassung nicht ahndeten. Die Bundesregierung hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet. Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. (dpa)