Der Volkswagen-Konzern kann im Dauerstreit mit dem Autozulieferer Prevent auf einen Teilerfolg hoffen. Der Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts signalisierte am Mittwoch, dass er die außerordentliche Kündigung eines millionenschweren Liefervertrages für das Hagener Unternehmen Prevent TWB durch die Volkswagen AG für rechtmäßig hält. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen sagte, der Zulieferer habe kurz vorher "mit Mitteln der Erpressung" eine 25-prozentige Preiserhöhung durchgesetzt. Dabei habe er die Wehrlosigkeit von VW ausgenutzt, da der Autobauer auf eine kontinuierliche Belieferung angewiesen gewesen sei.
Anders sieht der Senat den Fall allerdings bei der Konzerntochter Audi. Hier sei die praktisch parallel erfolgte Kündigung der Lieferbeziehung wohl unwirksam, da nur eine ordentliche, keine außerordentliche Kündigung erfolgt sei. Eine solche Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der Lieferbeziehung sei in dem befristeten Vertrag aber gar nicht vorgesehen. Prevent TWB kann deshalb hier auf Schadenersatzzahlungen hoffen.
Prevent TWB will vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Schadenersatz für die einseitige Beendigung der Lieferbeziehungen durch VW im März vergangenen Jahres durchsetzen. Das Unternehmen hält die Kündigungen für unwirksam. Der Zulieferer hatte für VW und die Tochtermarken wie Audi oder Seat Sitzschalen für zahlreiche Modelle produziert - zeitweise mehr als zwei Millionen Stück pro Jahr.
Der VW-Konzern hatte die Verträge mit Prevent TWB im Frühjahr 2018 mit Wirkung zum 31. März 2019 gekündigt und sich andere Lieferanten gesucht. Hintergrund war ein seit langem schwelender Streit zwischen VW und dem Prevent-Konzern, der im August 2016 eskaliert war. Lieferstopps der Prevent-Firmen ES Guss und Car Trim hatten damals die Autofertigung in sechs Werken des Konzerns gestoppt. Mit einem endgültigen Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet. (dpa)