Ob Käufer von VW-Dieselautos eventuell zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sind, lässt sich derzeit nach Angaben der Rechtsschutzversicherung ARAG noch nicht sagen.
Ein Recht auf Rücktritt gibt es in der Regel nur, wenn das Fahrzeug einen Mangel aufweist – und zwar einen erheblichen. Nach Einschätzung der Versicherung könnte es sich tatsächlich um einen Mangel handeln, wenn neben US-Fahrzeugen auch deutsche Autos mit einer Manipulationssoftware ausgerüstet sind. Ob dieser aber erheblich ist, entziehe sich jedoch derzeit noch einer abschließenden juristischen Einschätzung.
Bislang gibt es lediglich Entscheidungen zu erhöhtem Spritverbrauch. Dort gilt eine Abweichung von über zehn Prozent als erheblicher Mangel. Einen vergleichbaren Wert für die Emission von Schadstoffen gibt es nicht. (SP-X)