Der Autozulieferer Bosch muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart keine internen Unterlagen zum Diesel-Abgas-Skandal bei VW herausgeben. Der Autozulieferer berufe sich zu Recht auf ein Verweigerungsrecht, entschied das OLG Stuttgart am Montag und kippte damit eine anders lautende Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts vom Sommer (Az. 22 O 205/16, 22 O 348/16).
Das Landgericht hatte im Juli die Auffassung vertreten, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss. Bosch hatte dagegen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Die nun gefällte Entscheidung ist bindend. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.
In den Verfahren, um die es geht, war der Zulieferer eigentlich gar nicht selbst beteiligt. Die zugrundeliegenden Klagen von VW-Anlegern richten sich gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE). Sie werfen der Holding - und auch VW selbst - vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben. Mit den Bosch-Unterlagen wollten sie ihre Darstellung untermauern. Der Zulieferer ist in den VW-Skandal verwickelt, weil er die fragliche Software mit deren Hilfe VW die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen manipuliert hatte.
Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass die Herausgabe der Unterlagen der Firma einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde. Gegen Bosch selbst laufen im Zuge des VW-Skandals Ermittlungen. In den USA muss sich der Zulieferer unter anderem einer Sammelklage von Autobesitzern stellen. (dpa)