Anfang November 2016 wurde die technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 geändert. Sie ergänzt die TRGS 554, die sich speziell mit Emissionen von Dieselmotoren beschäftigt.
"In der aktuellen Verordnung wurden unter anderem Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid neu aufgenommen. Beide Schadstoffe sind in Abgasen von Kraftfahrzeugen enthalten und treten in Werkstätten – beispielsweise beim Befahren des Arbeitsplatzes oder bei Arbeiten am laufenden Motor – auf", sagt Jürgen Spieker, Leiter des ASA-Fachbereichs Abgasabsauganlagen. Für Stickstoffdioxid liegt der Grenzwert demnach bei 0,5 ppm und bei Stickstoffmonoxid bei 2,0 ppm. Untersuchungen der BAuA haben gezeigt, dass vor allem bei Dieselmotoren mit Partikelfiltersystemen und höherer Euro-Schadstoffklasse die Stickstoffdioxidemissionen erheblich zugenommen haben.
"Ohne direkt angeschlossene Abgasabsauganlagen können die Grenzwerte der TRGS 900 in Kfz-Werkstätten und Prüfhallen nicht mehr eingehalten werden. Das betrifft vor allem auch die Fahrbereiche bis zum Arbeitsplatz", lautet das Fazit des Fachbereichsleiters. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das Einhalten der Arbeitsplatzgrenzwerte unerlässlich für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sei. Die Mitglieder des ASA-Fachbereichs Abgasabsauganlagen beschäftigen sich bereits intensiv mit dieser Thematik, um ihren Kunden zeitnah angepasste Lösungen anbieten zu können. (asp)