Die Zeit der R-134a-Klimaanlagen in Neufahrzeugen läuft demnächst ab. Laut EU-Richtlinie 2006/40/EG wird ab dem 1.1.2017 der Einsatz von R-134a bei allen Neufahrzeugen verboten sein. "Wir gehen stark davon aus, dass die meisten Automobilhersteller in der Anfangsphase das alternative Kältemittel R-1234yf einsetzen werden", sagt Harald Hahn, Vizepräsident des ASA-Verbands. Jetzt schon sei zu beobachten, dass immer mehr Fahrzeugmodelle mit R-1234yf auf den Markt kommen.
Das hat unmittelbare Folgen für den Service: Kfz-Werkstätten benötigen für den Klimaservice an R-1234yf-Anlagen ein spezielles Klimaservicegerät. Bei der Anschaffung eines solchen Gerätes empfiehlt Hahn Kfz-Werkstätten auf eine hohe Qualität zu achten. Nur so sei die Prozesssicherheit in der Werkstatt gewährleistet und das Risiko für hohe Folgekosten minimiert. Langfristig geht Hahn davon aus, dass Kfz-Werkstätten neben dem R-134a- und dem R-1234yf-Gerät auch ein CO2-Klimaservicegerät benötigen werden.
"Die meisten Automobilhersteller beschäftigen sich mit der CO2-Klimaanlage. CO2 hat den besten GWP-Wert, ist nicht giftig, nicht brennbar und kostengünstig herzustellen. CO2-Klimaan-lagen werden sich zunächst in der Oberklasse und später auch in Volumenfahrzeugen durchsetzen", prognostiziert Hahn. Die Mitglieder des ASA-Verbands werden zeitnah zur Markteinführung der ersten Fahrzeuge mit CO2-Klimaanlage geeignete Servicegeräte zur Verfügung stellen.