Elektrowerkzeuge unterliegen im Profieinsatz, obwohl sie meist als wartungsfrei gelten, einem hohen Verschleiß. Schäden an der Isolierung, dem Gehäuse oder dem Motor bleiben nicht aus. Um die Einsatzsicherheit für die Mitarbeiter jederzeit zu gewährleisten, müssen Elektrowerkzeuge daher regelmäßig gem. der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden. Die Prüfung gem. DGUV V3 wird von verschiedenen Anbietern wie z.B. Handwerk- und/oder Servicebetriebe, aber auch Prüforganisationen wie TÜV SÜD durchgeführt Die Überprüfung der elektrischen Sicherheit wird durch ein Prüfsiegel dokumentiert, auf dem das Datum der Maßnahme vermerkt ist.
"Hier kann es sinnvoll sein, die Prüfintervalle in einem System zu verwalten, um keine Prüffristen zu versäumen", sagt Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service GmbH. "Die Prüfintervalle sind hierbei stark von der Beanspruchung des Gerätes abhängig." Daneben müssen sie vor und nach jedem Einsatz auf Schäden an der Isolierung (Kabel, Stecker, Akku, Kontakte) und am Gehäuse überprüft werden. Stellen sich dabei Mängel heraus, sind diese ebenfalls nur von einer Fachwerkstatt bzw. dem Hersteller zu beheben. Elektrowerkzeuge wie Schleifgeräte oder Bohrmaschinen müssen zudem regelmäßig von innen gereinigt werden, damit Schleifstaub oder Bohrspäne nicht Motor und Getriebe schädigen können.
Grundeinigung: Einmal jährlich vom Hersteller
Die Grundreinigung sollte hierbei mindestens einmal jährlich vom Hersteller durchgeführt werden. Bei leichten Verunreinigungen genügt es jedoch, das Gerät nach Beendigung der Arbeit mit Pressluft vorsichtig auszublasen oder mit einem trockenen, fusselfreien Tuch abzuwischen. Die Gehäuse, insbesondere die Griffe, müssen dabei stets sauber gehalten werden. Ölverschmierungen können Kunststoffgehäuse und Gummigriffe zerstören. Zur Pflege speziell älterer Elektrowerkzeuge gehört auch der regelmäßige Tausch der Kontaktbürsten bzw. Schleifer des Elektromotors. Auch Verschleißteile wie Bohrfutter oder Sägeblattführungen bzw. -aufnahmen müssen regelmäßig kontrolliert oder getauscht werden - am besten beim Fachhändler oder beim Hersteller.
- Ausgabe 02/2025 Seite 028 (778.8 KB, PDF)

Routinefehler vermeiden
Bei der täglichen Arbeit mit Elektrowerkzeugen schleichen sich oft Anwendungsfehler ein, die zu schweren Unfällen führen können. So sind Werkzeugwechsel (z.B. Bohrer, Schleifscheiben) grundsätzlich nur bei gezogenem Netzstecker oder ausgestecktem Akku durchzuführen. Nach dem Arbeitsgang ist das Werkzeug abzuschalten, und, wenn es nicht mehr gebraucht wird, mit gezogenem Netzstecker oder abgezogenen Akku sicher abzulegen. Wird es aufgeräumt, darf der Einschaltknopf keinesfalls in arretierter Einschaltstellung verbleiben. Bei einer späteren Verwendung kann so die Maschine nicht unerwartet beim Einstecken des Netzsteckers oder Akkus anlaufen.

Im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung (gem. DGUV V3) wird daher vor diesem Hintergrund auch der sog. "Wiederanlaufschutz" überprüft. Auch bei der Lagerung werden Fehler gemacht. So dürfen Elektrowerkzeuge prinzipiell nur an trockenen Orten gelagert werden.
"Damit während der Arbeit sicher mit den Elektrowerkzeugen umgegangen wird, kommt der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung, aber auch der Sicherheitsunterweisung, eine besondere Bedeutung zu", so Sieber. "Fallen beispielsweise im Umgang mit Handschleif- und Handsägemaschinen extrem gesundheitsschädliche Stäube an, müssen diese abgesaugt werden. Für den Betrieb in der Kfz-Werkstatt sollte die Anwendung von Staubbeuteln und Absaugern selbstverständlich sein." Das Vorhandensein sauberer Filter und Staubbeutel gehört daher ebenso zur Wartung der Elektrowerkzeuge dazu, ebenso die Überprüfung, ob besondere Schutzklassen erforderlich sind.
Sicherheit fängt schon beim Kauf an. Gute Qualität lässt sich am Elektrowerkzeug selbst erkennen. So müssen in der EU alle Elektrowerkzeuge, die in den Verkauf kommen, die CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese belegt, dass das Gerät grundlegende Sicherheitsstandards und Grenzwerte hinsichtlich des Gesundheitsschutzes erfüllt. Neben der CE-Kennzeichnung tragen viele Elektrowerkzeuge auch eine GS-Zertifizierung. Das GS-Zeichen bedeutet, dass das Elektrowerkzeug von einer unabhängigen und international anerkannten Prüfstelle wie z.B. TÜV SÜD oder der LGA (Landesgewerbeanstalt Bayern) geprüft worden ist und die gesamte Fertigung einer wiederkehrenden Qualitäts-Überwachung unterliegt.

Bei der Auswahl des Elektrowerkzeugs muss auch auf eine entsprechende Stromversorgung in der Werkstatt geachtet werden. Die meisten Elektrohandwerkzeuge werden heute mit 230 V betrieben. Eine Ausnahme sind hier Akku-Elektrowerkzeuge oder solche, die über eine Trafoversorgung verfügen. Bei den 230-V-Geräten ist zu beachten, dass alle Steckdosen mit einem entsprechenden Fehlerstromschutzschalter ausgerüstet sind. Selbstverständlich muss auch die Netzauslegung in der Werkstatt, einschließlich der Sicherungseinrichtungen, den Anforderungen gewerblich genutzter Kfz-Werkstätten nach VDE genügen.
Für den sicheren Umgang mit einem Elektrogerät ist nicht zuletzt auch die fachgerechte Handhabung durch den Anwender entscheidend. Einweisungen durch den Sicherheitsbeauftragten oder regelmäßige Schulungen sind daher selbstverständlich. Wird ein neues Gerät angeschafft, sollte seine Handhabung zuerst geübt werden, bevor es im täglichen Einsatz verwendet wird. Hierdurch lassen sich Reparaturschäden an Kundenfahrzeugen vermeiden. Aus diesem Grund bieten viele Hersteller auf ihren Homepages, aber auch über ihre Servicemitarbeiter Tipps und Schulungen zum sicheren Umgang mit ihren Elektrowerkzeugen an.
