Passiert ein Arbeitsunfall, ist das nicht nur ein persönlich tragisches Schicksal für den Betroffenen. Denn wenn der Zwischenfall auf fehlerhafte Prävention zurückzuführen ist, kann das für den Unternehmer gravierende Folgen haben. Denn Unternehmen haben klar definierte Pflichten beim Arbeitsschutz. Die Experten von TÜV SÜD bieten umfassende Services rund um das Thema Arbeitssicherheit. "Die arbeitssicherheitsrechtlichen Anforderungen sind komplex, wir konzentrieren uns daher auf Autohäuser und Werkstätten, da wir hier optimal unsere Expertise einbringen können", erklärt Dirk Leveringhaus, Leiter des Fachbereichs Datenschutz/Arbeitssicherheit bei der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH.
Aktuell betreut das Unternehmen rund 1.300 Autohaus-Betriebe unterschiedlicher Größe. 13 Kollegen fahren dafür regelmäßig bundesweit als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu den Kunden vor Ort. Dabei wird bei Vertragsabschluss festgelegt, wie viele Zeitanteile in Abhängigkeit von der Branche und der Unternehmensgröße im individuellen Fall gesetzlich für Arbeitssicherheits-Maßnahmen pro Mitarbeiter und Jahr vorgeschrieben sind. Diese Zeitanteile müssen in eine arbeitsmedizinische und eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung aufgeteilt werden. Mindestens 20 Prozent der Zeit müssen laut Gesetzgeber für die arbeitsmedizinische Betreuung reserviert sein.
Der erste Schritt: die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung als Dreh- und Angelpunkt für alle weiteren Maßnahmen. Es folgt im Rahmen der Beratung eine Standort-Analyse unter arbeitssicherheitstechnischen Aspekten: Wie ist der Betrieb aufgestellt? Welche Anforderungen und Defizite bestehen? Daraus leiten die Experten von TÜV SÜD einen Maßnahmenplan ab; einen Fahrplan mit To-do-Liste. Dazu zählen unter anderem Mitarbeiter- Unterweisungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden müssen - in allen Bereichen des Betriebs, also etwa bei Werkstätten auch in der Verwaltung. TÜV SÜD führt die Unterweisungen durch, dokumentiert und archiviert sie in einem transparenten Ablagesystem.
TÜV SÜD: Unterweisungen und weitere Maßnahmen werden häufig als lästige Pflichtübung angesehen
Ferner bietet TÜV SÜD den Kunden im Rahmen der Beratung eine Vielzahl an Vorlagen an, die diese bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Arbeitsschutz ist eine kontinuierliche Herausforderung, da Unterweisungen und weitere Maßnahmen häufig als lästige Pflichtübung angesehen werden.
Betreuer und Kunden arbeiten mit einem digitalen Tool. Damit kann bereits die Gefährdungsbeurteilung anhand eines definierten Fragenkatalogs vollständig digital erfolgen. Die papierlose, digitale Ordnerstruktur mit sämtlichen Dokumenten hilft dem Kunden, die Übersicht zu behalten.
- Ausgabe 11/2023 Seite 046 (673.4 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Wer ist eigentlich für den Arbeitsschutz im Kfz-Betrieb zuständig?
Dirk Leveringhaus: In Deutschland gewährleistet das duale Arbeitsschutz-System den Schutz der Arbeitnehmer. Es basiert auf dem staatlichen Arbeitsschutz von Bund und Ländern und auf den selbstverwalteten Unfallversicherungs-Trägern, den Berufsgenossenschaften (BG). Die staatliche Seite erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln. Die Berufsgenossenschaften bestimmen mit Genehmigung von Bundesregierung und Ländern eigene Unfallverhütungs-Vorschriften.
asp: Welche Rolle spielen digitale Tools bei der Betreuung durch TÜV SÜD?
D. Leveringhaus: Um für alle Kunden bundesweit die gleiche Qualität bieten zu können, nutzen wir ein digitales Tool. Das beginnt schon mit der Gefährdungsbeurteilung: Die Kollegen vor Ort erstellen via Tablet und einem vordefinierten und auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaft abgeleiteten Fragenkatalog eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.
asp: Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiter von TÜV SÜD?
D. Leveringhaus: TÜV SÜD führt Mitarbeiter-Unterweisungen durch und dokumentiert diese. Auch regelmäßige Standort-Begehungen zählen zum Portfolio von TÜV SÜD, bei denen der aktuelle Stand der Umsetzung von Maßnahmen nachgehalten wird. Das ist für behördliche Kontrollen entscheidend, denn dafür reicht die Gefährdungsbeurteilung nicht aus. Die Behörde will sehen, dass der Betrieb tatsächlich aktiv ist.