Alt, aber bezahlt – nicht wenige Autohandelsunternehmen sitzen auf in die Jahre gekommenen Bestandsbauten. Eine grundlegende Sanierung ist zumeist erheblich günstiger als ein Abbruch mit Neubau. Mit einer vom BAFA jetzt noch mit 50 Prozent geförderten Energieberatung lassen sich die individuellen Verhältnisse vor Ort analysieren und geeignete Maßnahmen ableiten.
Im Autohandel und im Werkstattservice gibt es zahlreiche Bestandsgebäude, die bereits in die Jahre gekommen sind. Diese "Oldtimer" stellen ihre Besitzer oft vor Herausforderungen. Es muss sich ja nicht gleich um den Worst Case handeln – wie etwa die wegen eines defekten alten Kabels im Dachboden abgebrannte Werkstatt, die ich vor Kurzem zur Beratung des Wiederaufbaus besucht habe. Aber ein undichtes Dach ist schon aufgrund der Fläche und der stark gestiegenen Baupreise eine wirtschaftliche Mammutaufgabe. Ebenso zukunftsgefährdend ist eine zu geringe Stromleistung, die nicht mehr mit den Anforderungen der Hersteller an Ladestationen mithalten kann.
Was also tun mit "Oldtimer-Betrieben"? Eine grundlegende Sanierung ist zumeist erheblich günstiger als ein Abbruch mit Neubau, denn oft lauern unter der Bodenplatte nicht vorhergesehene Kostentreiber wie kontaminierter oder schlecht tragfähiger Boden. Im Sinne des nachhaltigen Bauens ist auch die "graue" Energie, die im Bestand steckt, zu berücksichtigen, die einmal entsorgt und dann wieder aufgebaut werden muss.
Investition und Förderung
Zu bedenken ist: Nicht selten steht die weitere zeitliche Perspektive des Betriebs nicht fest. Die Gründe sind oft nicht mehr berechenbare Herstellervorgaben, politische Rahmenbedingungen oder auch ein fehlender Nachfolger. Große Investitionen in eine Sanierung oder gar einen Neubau werden dadurch infrage gestellt.
Einen Zuschuss gibt es selbst für einen hocheffizienten "EH 40"-Neubau nicht, nur einen vergünstigten Zinssatz seitens der KfW. Dagegen werden Sanierungen immer noch großzügig gefördert: zum einen mit dem BAFA-Zuschuss von 15 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei Beleuchtung oder Gebäudeleittechnik bis hin zum Kompressor. Zum anderen fördert das "KfW-Programm 263" eine ganzheitliche Sanierung mit bis zu 25 Prozent, abhängig vom erreichten energetischen Niveau, welches mittels Gebäudeenergienachweis (GEG) nachgewiesen werden muss. Auch die Beratung und Baubegleitung werden bei der Sanierung mit 50 Prozent bezuschusst.
Seit Mai 2024 ist nun auch die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft getreten, die eine mit bis zu 100 Millionen Euro unterstützte "Renovierungswelle" verspricht – zunächst für die 30 Prozent "schlechtesten" Gebäude.
Bis zu 50 Prozent Energiekosteneinsparung sind bei bestehenden Kfz-Betrieben möglich. Zur Orientierung sind in der nebenstehenden Tabelle die durchschnittlichen Amortisationszeiten der Maßnahmen in einem Autohaus (einschließlich Lackieranlagen) gelistet. Das eindeutige Fazit: Technik schlägt bei der Amortisation bauliche Maßnahmen um Längen!
Der Autor
Erich Koller ist beratender Ingenieur, Energieauditor, Consultant bei der DGNB, Zuschussmanager für BAFA- und KfW-Programme. E-Mail: erko@energie-effektiv.com
Beleuchtung
Schauen wir uns mögliche Bereiche für Sanierungsmaßnahmen nun genauer an. Ein Dauerbrenner ist dabei die Beleuchtungstechnik. Die Umrüstung auf LED ist nach meinen Erfahrungen in Kfz-Betrieben zu 70 Prozent erfolgt. Allerdings wächst auch das nächste nicht gelöste Abfallproblem in zehn bis 15 Jahren heran, da die Leuchtmittel der Strahler nicht getauscht werden können. Die LED-Umstellung wird weiterhin mit 15 Prozent gefördert.
BHKW und eigene Stromerzeugung
Ein großer Bereich ist zudem der Stromhaushalt. Die eigene Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen (PV) – am besten in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) – reduziert Energiekosten und CO2-Ausstoß gleichermaßen. Trotz der hohen Gaspreise amortisiert sich eine aktuell von mir gerechnete Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung in unter vier Jahren, bei einer Investition von 120.000 Euro. Dazu werden auch mit Erdgas 40 Tonnen CO2 eingespart.
Das BHKW hat folgende technische Vorteile:
Gute Kombination mit bestehenden Heizungen, auch in einer "Hybrid-Lösung" mit einer Wärmepumpe. Dabei gleicht das BHKW die Schwächen der Wärmepumpen aus: bei niederen Temperaturen, hohem Warmwasserbedarf sowie hohem Stromverbrauch bei tiefen Temperaturen.
Die Heizleistung wird höher, was zum Beispiel für einen Anbau keine neue Heizung erfordert.
Das BHKW bringt zusätzliche Stromleistung.
Ein BHKW kann einfach "umgezogen" werden.
Neue BHKW können mit Biomethan oder jetzt schon mit 30 Prozent Wasserstoff betrieben werden (100 Prozent sind in Arbeit und teilweise schon möglich).
Hohe Zuschüsse
Nach wie vor gelten hohe Zuschüsse:
Acht Cent pro kWh für selbst verwendeten Strom
16 Cent pro kWh für eingespeisten Strom plus die Vergütung aus dem "üblichen" Strompreis, der während der Ukraine-Krise bis 16 Cent pro kWh betrug.
Die Mineralölsteuer für das benötigte Gas wird erstattet.
Bei Photovoltaikanlagen erwirtschaftet eine 100 kWp große Anlage bei 80-prozentiger Eigenverwendung des Stroms etwa 20.000 Euro pro Jahr und spart 40 Tonnen CO2.
Gründach-Photovoltaik-Lösungen
Zu empfehlen sind auch Solar-Carports, die vor den steigenden Versicherungsprämien für Hagelschäden schützen. In vielen Bundesländern besteht auch bereits eine PV-Pflicht ab einer gewissen Anzahl von Stellplätzen. Als Hinweis für die sich immer weiter ausbreitenden hagelgefährdeten Gebiete: Die übliche Zertifizierung nach IEC 61215 zur ausreichenden Hagelsicherheit der PV-Paneele gilt bis 25 Millimeter Hagelkorndurchmesser, die Zertifizierung nach FM 4473 sichert bis 40 Millimeter ab.
Bei Neubauten und – soweit statisch möglich – auch bei Sanierungen sind Gründach-Photovoltaik-Lösungen nachhaltig, da diese
Strom erzeugen,
die Dachhaut langfristig schützen,
die Biodiversität fördern und
den Wasserabfluss verringern.
Elektromobilität ohne Trafo?
Mit der Photovoltaikanlage und dem BHKW gelingt es in vielen Fällen zusammen mit einer geeigneten Lademanagement-Software, genügend Strom für Ladestationen bereitzustellen, ohne eine Netzerweiterung oder einen Trafo zu benötigen. Dabei hilft auch, den eigenen Bedarf an Ladekapazität realistisch einzuschätzen, nachdem die Schnellladestation-Euphorie abgeklungen ist oder andere Anbieter den Markt besetzen.
Heizung
An Kompliziertheit kaum mehr zu übertreffen ist die Heizungssituation. Was gilt nun für Bestandsgebäude? Es beruhigt, dass § 72 GEG immer noch gilt. Dieser besagt zwar, dass mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betriebene Heizkessel 30 Jahre nach Einbau nicht mehr betrieben werden dürfen. Nicht anzuwenden ist dies jedoch bei Niedertemperatur oder Brennwertkesseln, die bereits ab 1990 hauptsächlich eingebaut wurden. Eine kurze Nachfrage bei Ihrem Heizungsbauer oder direkt beim Hersteller (mit Angabe der Fabrikatsnummer) sorgt für Beruhigung. Eine weitere Ausnahme gilt für Kessel mit über 400 kW Leistung.
So ist es im Extremfall möglich, dass Sie Ihren intakten Gas- oder Ölkessel – eventuell mit einem neuen Brenner – bis 2044 weiterbetreiben können. Bis dahin dürfen fossile Brennstoffe längstens verwendet werden. Zusammen mit einem neuen BHKW, das auch mit Biomethan gefahren werden kann, kann dies eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung darstellen. Zu beachten sind jedoch die CO2-Preissteigerungen.
Die zahlreichen Bedingungen zum Einbau eines neuen Wärmeerzeugers sind dermaßen umfangreich und wiederum von der "kommunalen Wärmeplanung" abhängig, dass dies den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde. In diesem Fall empfehle ich unbedingt eine vom BAFA jetzt noch mit 50 Prozent geförderte Energieberatung, die Ihren speziellen Fall umfänglich analysiert.
Wärmeverteilung
Deckenstrahlplatten haben sich vor allem in der Sanierung bewährt. Die Vorteile sind:
der Boden bleibt frei, was bei Umbauarbeiten wichtig ist, und
immer wichtiger: ein Kühlbetrieb ist ebenso möglich.
Möglichst sollte am Einfahrtstor ein Torluftschleier installiert werden, was die Effizienz der Deckenstrahlplatten nochmals erhöht. Der einzige Nachteil in der Sanierung besteht im zusätzlichen Gewicht an der Decke, was eventuell den Einbau einer Photovoltaikanlage erschwert.
Energiemanagement
Wenig beachtet wird noch, dass das GEG in § 71a für Häuser mit mehr als 290 kW Heizleistung bis 2024 die Nachrüstung eines Systems zum Energiemonitoring und Energiemanagement fordert – sowie ein System zur Gebäudeautomatisierung. Dies wird bis 2029 auf bis zu 70 kW ausgeweitet und gilt dann für nahezu alle Autohäuser. Auch dieser Punkt sollte Thema der Energieberatung sein, da hierfür ebenfalls Zuschüsse zu beantragen sind.
Während sich die Dämmung von Warmwasserleitungen sehr schnell amortisiert, dauert das bei Fassaden, Dächern und Fenstern relativ lange.
Bauliche Maßnahmen sollten aufgrund der langen Amortisationszeit besonders beachtet werden. Nehmen wir als Beispiel das Dach. Dachdecker und Architekten empfehlen gerne eine Komplettsanierung, aber die erheblich gestiegenen Material- und Entsorgungspreise haben die Kosten für die Dachsanierung enorm steigen lassen. Das Gebäudeenergiegesetz beschreibt Maßnahmen als wirtschaftlich, wenn diese sich in der Restnutzungsdauer amortisieren. Das ist kaum zu schaffen, deshalb sollten alle Möglichkeiten der Kosteneinsparung betrachtet werden.
Das beginnt bei der sogenannten "Zonierung". Werkstatt und Lager fallen in die Zone mit weniger als 19 Grad Celsius, welche geringere U-Wert-Anforderungen haben als die Zonen mit mehr als 19 Grad Celsius, zu denen Büros und Sozialräume zählen. Das zu beachten spart an Dämmdicke, was zudem oft aufwendige Arbeiten an der Attika zu vermeiden hilft.
Um den 15-Prozent-Zuschuss des BAFA für eine Dachsanierung der Werkstatt zu bekommen, muss ein U-Wert von 0,20 erreicht werden, dabei dürfen vorhandene Dämmungen mit angerechnet werden. Deshalb ist es sinnvoll, bei der nächsten Wartung durch den Dachdecker die Dicke und den Zustand der Dämmung feststellen zu lassen. Falls diese noch brauchbar ist, entfallen die Entsorgungs- und die anteiligen Dämmstoffkosten. Zum Thema Entsorgung ein kleiner Hinweis: Auch der Kies auf den Flachdächern wird mit hohen Kosten entsorgt, dabei kann dieser auf dem Gelände gelagert werden zur weiteren Verwendung.
Szenario eines Autohauses mit Photovoltaik, BHKW, Speicher und damit erzielbarer Ladeleistungen. Ab 17:00 Uhr und am Wochenende beispielsweise ist günstiges Laden ohne Zusatzinvestition in Trafo oder Netzerweiterung möglich.
Da bei der Dachsanierung zumeist auch die Lichtkuppeln (auch mit 15 Prozent gefördert) getauscht werden, besteht die Möglichkeit, diese kombiniert mit einer entsprechenden Steuerung – und eventuell mit einem Wind- und Regensensor ausgestattet – zur effektiven Nachtabkühlung, aber auch als Be- und Entlüftung im Tagesbetrieb zu nutzen. Eine nachhaltige Möglichkeit der Kühlung.
Das BAFA fördert aber auch weitere Maßnahmen, um bessere Temperaturverhältnisse zu ermöglichen: Hocheffiziente Klimaanlagen und Sonnenschutzmaßnahmen werden ebenfalls mit 15 Prozent gefördert.
Erleichterung beim Audit für Nicht-KMU
Für manche Nicht-KMU (KMU, kleinere und mittlere Unternehmen) gibt es allerdings auch Erleichterungen, da die Energieauditpflicht nicht mehr aufgrund der "Nicht-KMU-Eigenschaft" entsteht, sondern erst ab einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,77 Millionen kWh. Zusätzlich sind im Audit Umsetzungspläne gefordert. Für alle Unternehmen mit mehr als 7,5 Millionen kWh Gesamtenergieverbrauch ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem vorgeschrieben. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob ein System möglich ist, welches das Energiemanagementsystem und die Gebäudeautomation kombiniert.
Fazit
Es gibt viele gelungene Beispiele für die Sanierung bestehender Standorte, die danach oft nicht von neuen Standorten zu unterscheiden sind. Um eine schnelle Amortisation der Gesamtmaßnahme zu erreichen, sind Photovoltaik und ein BHKW wichtig, da diese gleichzeitig die Energiekosten sowie den CO2-Ausstoß erheblich senken und eine effiziente Ladeinfrastruktur ohne Netzausbau und Trafo ermöglichen.
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