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H- und 07-Kennzeichen: Ja. Nein. Vielleicht, Teil 2

04.12.2010 14:53 Uhr
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Was die 16 Länderverkehrsministerien und das Bundesverkehrsministerium zum Bestandsschutz für H- und 07-Kennzeichen an Fahrzeugen jünger als 30 Jahre sagen.

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Erst gut drei Jahre ist es her, dass in Deutschland eine einheitliche Regelung zum Oldtimer-Mindest­alter in Kraft trat: 30 Jahre. Bis dahin kam es gelegentlich vor, dass H- oder 07-Kennzeichen an jüngere Fahrzeuge vergeben wurden. Auch heute haben einige dieser Fahrzeuge diese Altergrenze noch nicht erreicht. asp Klassik fragte deshalb bei den Verkehrsministerien der Länder nach, was bei Umzug, Ummeldung, Verkauf oder Kauf solcher Fahrzeuge über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu beachten ist und ob Bestandsschutz gewährt wird. So viel vorweg: Auch hier zeigte sich, ebenso wie bei der Frage nach Klebekennzeichen, dass das Föderalismus-Prinzip in vielen Bereichen sinnvoll sein mag, hier aber ganz sicher nicht. (asp) Diese Übersicht ergänzt den Heftbeitrag zum Thema aus asp Klassik 4/2010. Mehr zum Thema Folienkennzeichen finden Sie in der asp Klassik 3/10.

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