Oldtimer dürfen künftig auch mit Saisonkennzeichen zugelassen werden. Die Halter von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen können so einen Teil der Kfz-Steuer sparen. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat erlassen. In Kraft tritt sie erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, die im Laufe der kommenden Wochen erwartet wird.
Bislang wird für Autos mit H-Kennzeichen zwar eine ermäßigte Kfz-Steuer fällig. Die ebenfalls kostensenkende Anmeldung für einen begrenzten Zeitraum im Jahr ist dann aber nicht zusätzlich möglich. Künftig können beide Sparmodelle miteinander kombiniert werden. Der schon verringerte Steuersatz wird dann entsprechend dem Anmeldezeitraum (zwischen zwei und elf Monaten) nur noch anteilig fällig. Gleiches gilt für die Versicherungsprämie.
Gerade für Oldtimer-Fahrer ist das Saisonkennzeichen besonders attraktiv. Um die automobilen Klassiker zu schonen, werden sie in der Regel nur in den Sommermonaten bewegt. Den Rest des Jahres verbringen sie häufig eingemottet in der Garage. (sp-x)