Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten besondere Bestimmungen bei der Hauptuntersuchung. Darauf weist die TÜV NORD Straßenverkehr GmbH hin. Die vor drei Jahren eingeführten Saisonkennzeichen erfreuen sich bei Besitzern von Motorrädern, Campingmobilen, Oldtimern oder Cabrios großer Beliebtheit. Sie ermöglichen die Zulassung von Fahrzeugen für mindestens zwei und maximal elf Monate im Jahr. Der Zulassungszeitraum ergibt sich aus den auf dem Kennzeichen abgebildeten Monatsangaben. Die Zahl über dem Strich gibt dabei den Beginn, die unter dem Strich das Ende des Zulassungszeitraums an. Zugelassen ist ein Fahrzeug jeweils ab dem ersten bzw. bis zum letzten Tag der auf dem Kennzeichen vermerkten Monatsangaben. Liegen fällige HU- oder AU-Termine außerhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zulassungszeitraums, muss der Halter die Prüfungen im ersten Monat der regulären Saisonzulassung nachholen. Wer sein Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraums im Straßenverkehr bewegt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Ihm drohen 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.
Saisonkennzeichen und HU-Termin
Es gelten besondere Bestimmungen bei der Hauptuntersuchung