Als Einführungstermin für die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung kann sich die Branche jetzt definitiv auf den 01.01.2023 einstellen. Das geht aus der geänderten AU-Richtlinie hervor, die im Verkehrsblatt 8/2021 am 30. April veröffentlicht wurde.
Die "Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2. der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" umfasst im Verkehrsblatt knapp sechs Seiten und regelt künftig die Vorgaben für das Messverfahren der Abgasuntersuchung. Ab 1. Januar 2023 wird an allen Euro 6/VI Fahrzeugen eine Partikelmessung durchgeführt. Eigentlich sollte die AU bereits zum 1. Januar 2021 auf Partikelmessung umgestellt werden, der Termin wurde aber verschoben.
Laut Harald Hahn,Leiter ASA-Fachbereich Diagnose und Abgasmessgeräte, ist der entsprechende Leitfaden 6.0 ebenfalls bereits fast vollständig fertiggestellt. Nach einer abschließenden Sitzung mit den beteiligten Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur, BMVI, DEKRA, TÜV NORD, Deutschem Kraftfahrzeuggewerbe und ASA-Verband, soll demnach der Leitfaden 6.0 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt formlos. Eine Verlautbarung über das Verkehrsblatt ist nicht erforderlich.
Die Hersteller der Abgas-Messgeräte warten jetzt noch dringend auf die genauen technischen Spezifikationen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB). Darin ist unter anderem geregelt, welche Messmethoden in den Prüfgeräten zur Anwendung kommen dürfen.
Laut Harald Hahn liegt die finale Spezifikation für die Partikelzähler seit dieser Woche vor. Die Spezifikation wird über die PTB freigegeben und publiziert.