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Beschluss: Ersatzteilmarkt offen für freie Hersteller

15.05.2019 13:54 Uhr
Hartmut Röhl GVA
GVA-Präsident Hartmut Röhl begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - er mahnt aber noch Änderungsbedarf an.
© Foto: GVA

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Ersatzteilmarkt für sichtbare Bauteile für freie Hersteller zu öffnen. Nun wird erwartet, dass solche Ersatzteile deutlich günstiger werden. Die Meinungen über die Entscheidung sind kontrovers.

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Am Mittwoch hat die Bundesregierung beschlossen, den Ersatzteilmarkt für sichtbare Bauteile zu öffnen. Erwartet wird, dass solche Ersatzteile dadurch deutlich günstiger werden. Die Automobilindustrie wertet das Vorhaben als "kritischen Eingriff" und sieht ihre Innovationskraft gefährdet.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) betonte, der Designschutz sei für Fahrzeughersteller und Zulieferer eine wichtige Voraussetzung für Investitionen in Innovation. Ein solcher Schutz sei notwendig, um Produktpiraten zu bekämpfen. "Nachweislich können nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellen damit einen erheblichen Kundennachteil dar", erklärte der Verband. Geschützt sind derzeit nicht nur Außenspiegel und Scheinwerfer, sondern auch etwa Türen und Stoßfänger.

Hingegen begrüßt der Gesamtverband Autoteile-Handel den Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Durch die Neuregelung des deutschen Designgesetzes und die Einführung einer Reparaturklausel werden künftig sichtbare Kfz-Ersatzteile - wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheinwerfer und Rückleuchten - vom Designschutz ausgenommen. Unabhängige Marktteilnehmer dürfen dann diese Teile auch in Deutschland produzieren und vertreiben, wodurch in der Folge die Ersatzteilpreise sinken und Autofahrer deutlich entlasten könnten, erwartet der GVA.

Noch Änderungen notwendig

Die Betonung liege auf kann. Denn GVA-Präsident Hartmut Röhl machte auf eine Stichtagsregelung aufmerksam, die in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. "Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv. Eingetragene Designs sind bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. Das ist abstrus. Auch werden Autofahrer, die sich nur ältere Fahrzeuge leisten können, von dieser Einschränkung besonders benachteiligt, denn nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf dem Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren", so Röhl.

Das heißt: es müsse erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die Reparaturklausel gilt. Dies würde viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern, bis die Reparaturklausel im Markt spürbar greifen würde.

Insofern bestehe noch Änderungsbedarf. "Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist. Andere Staaten in Europa haben bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. In der Folge wurden dort die Autofahrer spürbar entlastet und der Wettbewerb gestärkt. Auch hat sich dabei gezeigt, dass von Fahrzeugherstellern wiederholt vorgebrachte Warnungen, die Reparaturklausel würde sie wirtschaftlich in die Knie zwingen, schlicht Unfug sind und wohl einzig der Motivation folgen, ihre sehr lukrativen Monopole abzusichern", appelliert der GVA-Präsident an die Parlamentarier des Bundestags, die den vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf nun zugeleitet bekommen. (tm/dpa)   

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