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GVA-Kongress: Die Weichen müssen gestellt werden

21.11.2018 15:11 Uhr
Hartmut Röhl GVA
GVA-Präsident Hartmut Röhl hat sich auf dem GVA-Kongress klar für die Hardware-Nachrüstung ausgesprochen.
© Foto: Alexander Junk

Auf dem GVA-Kongress in Hannover war die Stimmung trotz vielfältiger Herausforderungen gelassen. Präsident Hartmut Röhl stellte der Presse wichtige Entwicklungen vor.

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Von Alexander Junk/asp AUTO SERVICE PRAXIS

"Rund 40 Prozent der Wertschöpfung wird bei Elektroautos in Zukunft im Bereich der Batteriekomponenten stattfinden", sagte Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e.V. (GVA) im Zuge des GVA-Kongresses, der am 21. November in Hannover stattfand. Rund 300 Vertreter aus dem Kfz-Teilehandel und der Kfz-Teileindustrie waren der Einladung gefolgt. Auf dem Kongress sprachen sechs hochkarätige Redner aus Industrie und Wissenschaft über die Herausforderungen der Kfz- und Teile-Branche.

Die Branche befindet sich im Umbruch. Neben der Elektromobilität sind auch die zunehmende Vernetzung und das sich ändernde Mobilitätsbedürfnis Herausforderungen, die in Zukunft gemeistert werden müssen. Auch die Dieselnachrüstung ist ein Thema: "Wir sind ganz klar für die Hardware-Nachrüstung", sagte Röhl. Der freie Reparaturmarkt könne hier die entscheidende Rolle spielen. Der GVA-Präsident sprach sich für einen Fond aus, in den die Hersteller einzahlen, damit die SCR-Nachrüstlösungen bezahlt werden können. Von den halbherzigen Zusagen von Mercedes und VW, sich nur in den 14 am stärksten von Stickoxid-Belastungen betroffenen Städten an Nachrüstlösungen zu beteiligen, hält er nicht viel. "Das muss flächendeckend verfügbar sein." Es gelte aber erstmal, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

Kein Interpretationsspielraum

Positiv bewertet der GVA die neuen europäischen Regeln für die Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858, die ab September 2020 angewendet werden soll. Dann müssen alle Fahrzeughersteller im Zuge der neuen Verordnung die Ersatzteil- und Fahrzeugidentifikationsdaten maschinenlesbar und für die elektronische Verarbeitung bereitstellen, denn im Werkstattalltag ist die eindeutige Identifikation oft ein Problem. "Die neue Verordnung trifft glasklare Formulierungen, die den Fahrzeugherstellern nicht einmal den Hauch von Interpretationsansätzen in der Auslegung von Regeln bieten", freute sich der GVA-Präsident.

Dennoch weigern sich viele Fahrzeughersteller, unabhängigen Marktteilnehmern einen Zugang zu den Daten zu liefern. Der GVA hat daraufhin ein Musterverfahren gegen einen Fahrzeughersteller angestrebt, das mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof vorliegt. Das Urteil wird noch 2019 erwartet und könnte wegweisend sein.

Eine weitere Herausforderung ist die Digitalisierung und insbesondere die Fahrzeugvernetzung und der Zugang zu den Fahrzeugdaten. Es gibt laut Röhl zunehmend Fahrzeuge, die keine oder nur unzureichende Daten über die OBD-Schnittstelle bereitstellen. Damit Fahrzeugdaten künftig auch über die Sensoren des Fahrzeugs direkt abgerufen werden können, sei es wichtig, dass die Fahrzeughersteller diese Daten bereitstellen. Bislang erfolgt das laut Röhl nicht vollständig. So sei es zum Beispiel auch wichtig, dass die Systeme bilateral ausgelegt seien und die Fahrer eine Rückmeldung bekommen könnten. Die Fahrzeughersteller äußern hier Sicherheitsbedenken. "Aus Sicht des GVA ist ein geeigneter legislativer Rahmen erforderlich, um die vernetzungsrelevante Schnittstelle im Fahrzeug wettbewerbskonform und als Offene Telematik Plattform (OTP) zu gestalten", sagte Röhl.

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