Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" abgesegnet. Es sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen.
Prämien für Ausbildungsbetriebe in der Krise
Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen 2.000 Euro Prämie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, sofern sie ihr Ausbildungsniveau halten. Erhöhen Unternehmen ihr Ausbildungsplatzangebot, kommen 3.000 Euro für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag hinzu. Ausbildungsbetriebe, die in der Krise für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, sollen eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Diese Unterstützung greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Auch Übernahme fremder Azubis wird gefördert
Mit einer Prämie von 1.500 Euro gefördert werden zudem Betriebe, die Auszubildende anderer Unternehmen im Rahmen einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung übernehmen, wenn die ursprünglichen Ausbildungsbetriebe die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister werden mit 8.000 Euro unterstützt. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021. Unternehmen, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen, erhalten, ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2021, eine Prämie von 3000 Euro pro Azubi.
Langfristig den Fachkräftenachwuchs sichern
Mit diesen Eckpunkten will die Bundesregierung den Fachkräftenachwuchs für die nächsten Jahre sichern. Eine wichtige Rolle bei der Erstellung spielte die Allianz für Aus- und Weiterbildung. Ihr gehören Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften an. (akw)