-- Anzeige --

Einschränkung von Diesel-Fahrverboten: Ministerium legt Entwurf vor

31.10.2018 07:00 Uhr
Das Ministerium hat einen Entwurf für die Einschränkung von Diesel-Fahrverboten vorgelegt.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Im Streit um Diesel-Nachrüstungen kann sich die Bundesregierung bisher nicht gegen die Autoindustrie durchsetzen. An anderer Stelle kommt der Bund aber voran: Für die geplanten rechtlichen Regelungen zu Fahrverboten liegt nun ein Entwurf auf dem Tisch.

-- Anzeige --

Knapp eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss zu neuen Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote hat das Umweltministerium einen Entwurf zu Einschränkungen und Ausnahmen von Fahrverboten vorgelegt. Darin heißt es, dass Fahrverbote "in der Regel nur in Gebieten in Betracht" kommen, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschreitet. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Als Grund für die Einschränkung von Fahrverboten wird genannt, dass solche in Gebieten mit einer nur geringen Grenzwert-Überschreitung "in der Regel" nicht verhältnismäßig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte Fahrverbote generell für zulässig erklärt, wenn sie verhältnismäßig sind.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte kritisiert, die Regierung wolle den NO2-Jahresmittelgrenzwert "rechtswidrig" hochsetzen. Dies sei ein Bruch des Europarechts. Die Umwelthilfe hat vor Gericht bereits für mehrere Großstädte in Deutschland Diesel-Fahrverbote erwirkt, die 2019 in Kraft treten könnten - teils laufen noch Verfahren dazu. Das Umweltministerium sieht dagegen keine europarechtlichen Probleme bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Lösung auch für nachgerüstete Fahrzeuge

Sie soll auch festschreiben, dass Fahrzeuge mit Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Mikrogramm pro Kilometer von Fahrverboten ausgenommen sein sollen. Dies zielt vor allem auf Autos der Abgasnormen Euro 4 und 5, deren Abgasreinigung per Software-Update oder Nachrüstung verbessert wurde.

Die Regelungen gehören zum neuen Maßnahmen-Paket der Bundesregierung gegen Fahrverbote in Städten. Sie sollen bereits am 7. November vom Kabinett beschlossen werden. Teil des Pakets sind auch höhere Preisnachlässe der Hersteller, wenn ein Dieselbesitzer sein altes Auto in Zahlung gibt und dafür ein saubereres kauft, sowie Hardware-Nachrüstungen - die Hersteller weigern sich aber bisher, die vollen Kosten zu übernehmen, wie die Regierung es fordert.

Das Bundesverkehrsministerium hat unterdessen einen neuen Termin festgelegt, an dem eine Expertengruppe einen Abschlussbericht zu Hardware-Nachrüstungen beschließen soll. Auf dieser Grundlage sollte die Bundesregierung eigentlich ihre Haltung zu den Nachrüstungen festlegen. Nachdem ein Gerichtsurteil zu Diesel-Fahrverboten in Frankfurt am Main den politischen Druck mitten im Hessen-Wahlkampf erhöht hatte, hatte das Ministerium von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Termin abgesagt und das neue Konzept des Bundes angekündigt, dass auch die Möglichkeit für Hardware-Nachrüstungen vorsieht. Der Bericht soll nun am 20. November verabschiedet werden. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Fahrverbot

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.