Sachverständige für Modernisierung der Diesel-AU
Auf dem 4. VdTÜV-Sachverständigentag in Berlin wurde die dringende Forderung nach dem Einsatz des Laserstreulichtmessverfahrens als Ersatz für das bisherige Opazimeterverfahren erhoben.
Seit der Einführung der Diesel-AU am 1.Dezember 1993 sind die Partikelgrenzwerte dramatisch gesenkt worden. So gab zum Beispiel 1993 die Abgasnorm Euro 1 einen maximalen Partikelausstoß von 180 mg/km vor. Die spätestens für Erstzulassungen ab 2006 geltende Euro 4 verlangt bereits einen maximalen Partikelausstoß von 25 mg/km und die gegenwärtig gültige Norm Euro 5 schreibt einen maximalen Partikelausstoß von 5 mg/km vor. Damit wurde der Grenzwert, welcher heute nur noch mit Partikelfiltern erreicht werden kann, in den vergangenen 17 Jahren um 97, 2 Prozent gesenkt. Die im Rahmen der Diesel-AU zur Ermittlung des k-Wertes eingesetzten Opazimeter sind technisch noch auf dem ursprünglichen Stand und können die Partikelemissionen moderner Fahrzeuge messtechnisch nicht auflösen. Ganz anders die modernen Partikelmessgeräte nach dem Laserstreulichtverfahren, welche den k-Wert bis zur dritten Stelle hinter dem Komma exakt anzeigen können. Die EU fordert bei Abgastests maximal 1,5k, wobei das Auflösungsvermögen von Opazimetern etwa zwischen 0,3k und 0,5k liegt.
Verbesserungen sind erforderlich
Der so genannte Plakettenwert, eine Angabe aus der Abgashomologation, moderner Fahrzeuge liegt aber schon bei 0,4k bis 0,9k, so der VdTÜV. Die geltenden Normen für die Abgasmessung werden von den aktuellen Abgasnormen weit unterschritten. Da die bisherige Abgasmesstechnik auf die EU-Grenzwerte für die Abgasuntersuchung ausgelegt ist, fordern die Vorstandsmitglieder des VdTÜV auch hier eine Aktualisierung. Partikelmessgeräte nach dem Streulichtmessverfahren haben sich seit Jahren in vielen Feldtests bewährt. Alle führenden Anbieter von AU-Geräten arbeiten bereits an dieser Technologie. Hersteller wie MAHA und AVL DiTest präsentierten am Rande des Sachverständigentags in Berlin bereits Prototypen und Vorserienmodelle. Ein erstes Gerät wird derzeit von der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) in Braunschweig geprüft. Für den Einsatz der Geräte für die AU ist neben der PTB-Zulassung noch eine Änderung an den AU-Richtlinien erforderlich. Danach könnten die Partikelmessgeräte in Prüfstellen und Werkstätten die Nachfolge der technisch überholten bisherigen Opazimeter antreten. Bernd Reich
- Ausgabe 4/2010 Seite 47 (144.2 KB, PDF)