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GVO-Zukunft: Freier Teilehandel fordert klare Regeln

05.10.2009 11:59 Uhr
GVO Zukunft Leitplanke
Klar gesetzte Leitplanken für den Kfz-Aftermarket fordert FIGIEFA.
© Foto: ddp / Jens Koehler / asp Montage

Der europäische Dachverband FIGIEFA appelliert an die EU-Kommission, "zukunftssichere" Regeln für den Kfz-Aftermarket zu beschließen. 30.000 Unterstützer der "Right to Repair"-Kampagne weiß man bei der Lobbyarbeit in Brüssel hinter sich.

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Der internationale Dachverband des freien Kfz-Teilehandels, FIGIEFA, hat am 25. September seine Stellungnahme zur Mitteilung der EU-Kommission über den künftigen wettbewerbsrechtlichen Rahmen für den Automobilsektor eingereicht. Darin ruft der Verband zu einer Klarstellung und Modernisierung des rechtlichen Rahmens auf, der nach dem Auslaufen der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002) auf den Sektor anwendbar sein wird. In ihrer Mitteilung hat die EU-Kommission mehrere mögliche Szenarien für den Aftermarket umrissen, u.a. eine spezielle "Service-GVO" oder die Umsetzung einer allgemeiner gehaltenen "Schirm"-GVO mit sektorspezifischen Leitlinien (wir berichteten). "FIGIEFA bedauert, dass die Kommission eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten bislang nur am Rande behandelt hat", so der Verband in seiner Mitteilung vom Montag. Dennoch habe man mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Kommission beabsichtigt, wesentliche Bestimmungen für die Akteure des freien Kfz-Aftermarkets beizubehalten und zu verbessern, etwa beim Zugang zu technischen Informationen sowie zu Teilen und bei Garantien. Bei letztgenanntem Punkt fordert der Dachverband wettbewerbsfreundlichere Regelungen, die sowohl Langzeitgarantien als auch solche Garantien umfassen, die an den Kauf eines neuen Fahrzeugs gebunden sind. Mehr Gehör bei den Verantwortlichen in Brüssel verspricht sich FIGIEFA durch die "Right to Repair"-Kampagne (wir berichteten). Diese Petitionsaktion habe bisher mehr als 30.000 Unterstützer gefunden. "Zusammen mit diesen 30.000 Stimmen ruft die FIGIEFA die EU-Kommission auf, zukunftssichere Regeln für den Kfz-Aftermarket in Form einer sektorspezifischen Gruppenfreistellungsverordnung mit klaren Leitlinien zu beschließen", hieß es abschließend. Neuregelung zum Jahresende Den Inhalt des Positionspapiers des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) finden Sie bei unserem Partnerdienst Autohaus Online. Nach Durchsicht aller Stellungnahmen zu den GVO-Vorschlägen, wird die EU-Kommission einen neuen Entwurf erarbeiten, zu dem sich dann Anfang November die interessierten Kreise wieder äußern können. Die endgültige Veröffentlichung der Neuregelung der Kfz-GVO wird zum Jahresende erwartet. (ng)

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