Autoklimaanlagen bergen nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weiter unabwägbare Gefahren: Das neue chemische Kältemittel R-1234yf - von der Autoindustrie als Nachfolger des klimaschädlichen Mittels R-134a favorisiert - sei leicht entflammbar und setze bei der Verbrennung hochgiftige Flusssäure frei, warnte die DUH am Mittwoch in Berlin zum wiederholten Male. Nach einem Autounfall oder Motorbrand könnten Unfallopfer, aber auch Helfer in Gefahr geraten. Auch der Verband der Berufsfeuerwehr schloss sich der Kritik an. Gegebenenfalls könne Hilfe künftig nur in besonderen Spezialanzügen geleistet werden, sagte Vorstand Andreas Thöne. "Wir verlangen die Veröffentlichung von Testreihen und Sicherheitsanalysen sowie neue Versuche unter realistischen Bedingungen." Die Produktion des neuen chemischen Kältemittels R-1234yf stockt den Angaben zufolge, weil an neuen Produktionsorten in China Umweltauflagen für giftige Zwischenprodukte nicht erfüllt werden. Daimler dagegen begründete im vergangenen Herbst gegenüber asp die Versorgungsschwierigkeiten mit Liefernegpässen bei japanischen Zulieferern, die noch auf das Erdbeben zurückgingen. Der TÜV Rheinland hatte R-1234yf in einem Gutachten Unbedenklichkeit bescheinigt. Die Grundlagen für diese Einschätzung würden trotz Nachfragen nicht offengelegt, hieß es von der DUH. Kältemittel-Hersteller Honeywell dagegen verweist auf Tests des Ingenieursverbands SAE, bei dem mögliche Fehlfunktionen in Pkw-Motoren reproduziert worden seien. Das neue Kältemittel entzündet sich demnach zusammen mit Motoröl bei einer Temperatur von 750, ohne Motoröl bei 1.000 Grad Celsius. R-1234yf erzeuge eine sehr instabile Flamme, die ohne Entzündungsquelle schnell erlösche. Zudem zitiert Honeywell in einem Faktenpapier aus der aktuellen Ausgabe des von VDA, VDIK und ZDK herausgegebenen "Handbuchs zur Klimaanlagen-Schulung von sachkundigen Personen", wonach das neue Kältemittel "mit dem bisherigen Kältemittel R-134a vergleichbar und genauso sicher im Einsatz ist". Trotz seiner vermeintlichen Gefährlichkeit kritisierte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch, dass nicht schon mehr Fahrzeuge mit dem neuen Kältemittel befüllt seien. Alle seit dem 1. Januar 2011 typgenehmigten Fahrzeuge müssten laut EU-Richtlinie R-1234yf verwenden – nur die wenigsten Hersteller tun dies laut Verband. "Wir verlangen von der Bundesregierung und den verantwortlichen Behörden, dass sie EU-Recht in Deutschland durchsetzen und einen auf der Hand liegenden Rechtsbruch nicht stillschweigend dulden", sagte Resch. (dpa/ng) Eine DUH-Liste der (demnächst) mit R-1234yf befüllten Fahrzeuge und mit Fahrzeugen, die laut EU-Richtlinie eigentlich mit dem neuen Kältemittel befüllt sein müssten, finden Sie unter diesem Text in der Infobox unter "Dateidownload". Zu dem Thema haben wir auch einen Spezialbereich auf unserer Seite eingerichtet: http://www.autoservicepraxis.de/klima-kaeltemittel
- DUH-Übersicht: Fahrzeuge mit R-1234yf (185.4 KB, PDF)