Die Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) zu Auto-Rückrufen sind einer Untersuchung zufolge nicht besonders nutzerfreundlich. Weder Autobesitzer, noch Kaufinteressenten oder die breite Öffentlichkeit werde überzeugend angesprochen, heißt es in einem Gutachten des Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).
"Die Informationen sind nicht optimal auffindbar." In den Ergebnissen zeige sich ein gewisser Unwille zur Transparenz kritisierte Gutachten-Autor Stefan Bratzel. "Das ist nicht mehr zeitgemäß."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Rückrufübersicht des KBA schon länger als unzureichend bezeichnet. "Das Informationsangebot der Website des KBA ist mangelhaft und nicht verbraucherfreundlich", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller nun mit Blick auf die Ergebnisse. "Beim Kraftfahrtbundesamt besteht Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz." Dagegen biete die vergleichbare US-amerikanische Behörde NHTSA transparente und leicht zugängliche Informationen sowie eine Meldemöglichkeit für Beschwerden.
Aufwendiger Modellvergleich
Das Gutachten kritisiert, dass Nutzer auf der Seite des KBA lediglich nach einem Modell suchen und so herausfinden, ob ihr Wagen oder auch andere Autos von einem Rückruf betroffen sind. Ein Vergleich verschiedener Modelle, der zum Beispiel vor einer Entscheidung beim Autokauf helfen könnte, ist aufwendig. Die Automobilhersteller sollten daher gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle Daten zu sicherheits- und gesundheitsrelevanten Rückrufen an das KBA weiter zu geben. Die Behörde gibt einmal im Jahr eine Gesamtzahl der Rückrufe bekannt, ohne allerdings auf Modelle einzugehen.
Insbesondere die Seite der US-Behörde NHTSA könne dem KBA in einigen Kriterien als Vorbild dienen. Die Webseite schneidet bei der nicht unwichtigen Frage "Ist mein Auto betroffen?" ebenso gut ab, wie bei der Frage, ob ein konkreter Pkw nach einem Rückruf repariert wurde. Letzteres ist vor allem für Kaufinteressanten relevant.
KBA wehrt sich
In Flensburg stößt die Kritik auf wenig Verständnis: NHTSA und KBA hätten komplett unterschiedliche Vorgehensweisen, sagte ein Sprecher der Behörde. Über das zentrale Fahrzeugregister könnten im Falle eines Rückrufs alle betroffenen Fahrer ermittelt und informiert werden. Diese Möglichkeit habe die NHTSA nicht und müsse sich deshalb an die Öffentlichkeit wenden. Auch Kaufinteressenten könnten nach Informationen über eigene Modelle suchen.
"Rückrufe von Autos haben in den vergangen Jahren stark zugenommen", sagte VZBV-Vorstand Müller. Deshalb müssten sich Autobesitzer und Kaufinteressenten schnell und einfach darüber informieren können, wie oft und aus welchen Gründen ein bestimmtes Modell zurückgerufen worden sei.
Sowohl die Zahl der Produktsicherheitsuntersuchungen als auch die der Rückrufe ist laut der jährlichen KBA-Aufstellung in den vergangenen fünf Jahren stetig gestiegen. Nicht nur der VW-Skandal, auch Probleme mit dem Airbag-Hersteller Takata hatten zuletzt die Zahlen in die Höhe getrieben. Hinzu kommt die Baukastenbauweise vieler Hersteller, die dazu führt, dass ein defektes Bauteil gleich mehrere Modelle trifft. (dpa)