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Motorradreifen: Diese Regeln gelten jetzt

18.02.2025 08:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Motorradreifen
Seit 1. Januar 2025 gelten geänderte Regeln für Motorradreifen.
© Foto: Adobestock/David Pereiras

Seit 1. Januar 2025 gelten geänderte Regeln für Motorradreifen. Mit Jahresende 2024 endete die Übergangsfrist für Reifen mit Herstellungsdatum bis einschließlich 2019. Mit einer entsprechenden Freigabe des Reifenherstellers durften Motorräder bislang auch mit abweichenden Reifentypen und Zwischengrößen gefahren werden.

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Die Änderung betrifft vor allem Besitzer von älteren Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). "Von der Fahrzeuggenehmigung abweichende Reifen- und Profiltypen sind ab 1. Januar 2025 bei ABE-Fahrzeugen nicht mehr zulässig", sagt Philip Puls von der TÜV SÜD Auto Service GmbH. "Motorradfahrer mit Reifen ab DOT 2020 kennen diese Regelungen, weil sie bereits seit 2019 für die neueren Reifen gelten."

Eigentlich nicht so schwierig

Für Philip Puls ist das Wegfallen der Übergangsregelung eine konsequente und technisch nachvollziehbare Regelung des Verordnungsgebers: "Vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen sind hinsichtlich der Verwendung auf einem bestimmten Motorradmodell umfangreich geprüft. Ein Schleifen der Reifen an der Kette oder an der Schwinge ist selbst bei extremer Belastung ausgeschlossen - das dient der Sicherheit." Als Faustformel für Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 gilt: Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern verlieren ab Januar 2025 ihre Gültigkeit.

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Für Besitzer von Motorrädern mit ABE gilt: Andere als die eingetragenen Reifen- und Profiltypen und abweichende Reifendimensionen sind unzulässig - selbst wenn die Größe hinsichtlich Last- und Geschwindigkeitsindex innerhalb der Serienvorgaben bleibt. Das gilt auch für Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis.

Es gibt Alternativen

Motorräder, die bereits über eine EU-Zulassung verfügen, dürfen hingegen weiterhin auch auf Reifen abweichender Hersteller unterwegs sein, wenn die Reifen der eingetragenen Reifendimension entsprechen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Bike hinsichtlich der Bereiche, welche die Reifen beeinflussen, im Originalzustand befindet. Wer dennoch einen anderen Reifen fahren möchte, für den gibt es zwei Möglichkeiten: die Einzelabnahme durch eine Prüforganisation oder die Teile-Typgenehmigung durch den Fahrzeughersteller. Zu beachten ist zudem der Hinweis von Philip Puls: "Beides muss vor der Hauptuntersuchung (HU) erledigt sein. Denn mit nicht regelkonformen Reifen kann die HU nicht positiv abgeschlossen werden."

Eventuell kompliziert

Ältere Motorräder mit Baujahr vor 2003 sind meistens national typgenehmigt - weisen also eine ABE auf, in der die homologierten Reifenmarken und Dimensionen eingetragen sind. Seit Einführung der EU-Papiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) ist es dagegen nicht mehr so leicht, herauszubekommen, welche Reifen die richtigen sind. In den Papieren ist nur noch eine Größe vermerkt, die konkreten Reifentypen sind aber nicht mehr im Klartext aufgeführt. Entsprechende Informationen gibt es auf den Internetseiten der Motorradhersteller, die über modellspezifische Reifenfreigaben informieren. Auskunft zu den passenden Reifen geben auch die Sachverständigen von TÜV SÜD.


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