Warnsignale der Bank
Autohaus- und Werkstattunternehmer reagieren oft zu spät auf Verhaltensänderungen ihrer Bank im Tagesgeschäft. Weil sie deutliche Signale missachten, gefährden sie unnötig die Geschäftsbeziehung.
Die Zurückhaltung, die manche Unternehmer an den Tag legen, wenn es um das Erkennen von Signalen geht, die Banken bei wichtigen Themen „senden“, ist bisweilen erschreckend. Dabei ist es für die Qualität einer Geschäftsverbindung oft entscheidend, gerade hier rechtzeitig zu reagieren und verbindliche Gespräche mit dem jeweiligen Kreditgeber zu führen.
Dieser Beitrag soll Unternehmer und Betriebsinhabern einerseits dabei helfen, diese Signale frühzeitig zu identifizieren und andererseits angemessene Handlungsvorschläge zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Lösung wahrzunehmen.
„Warnsignale“ beachten:
Die Bank verringert die mit Ihnen vereinbarten Zeiträume, in denen Sie aussagefähige Unterlagen über die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) hinaus bezüglich Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung erwartet (es handelt sich vor allem um Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen).
Fragen Sie nach dem konkreten Grund für diese Forderung, die immerhin deutlich von dem abweicht, was Sie ursprünglich gemeinsam mit Ihrer Bank verabredet haben. Da eine Verschlechterung Ihrer Kreditwürdigkeit möglicherweise der Grund für dieses veränderte Verhalten ist, sollten Sie auch dieses Thema ansprechen.
Ihr Steuerberater soll weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen Ihrer Buchführung vornehmen. Gleichzeitig sollen Sie Ihren Steuerberater dazu ermächtigen, unmittelbar auf Fragen Ihrer Bank zu antworten und nicht erst bankseitig Sie als Kunden damit zu konfrontieren.
Auch dieser Punkt spricht für eine andere Einschätzung der Bank im Hinblick auf Ihre wirtschaftliche Lage, so dass Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater ein kurzfristiges Gespräch mit dem für Sie zuständigen Bankmitarbeiter führen sollten.
Das Kreditinstitut empfiehlt Ihnen, einen Unternehmensberater zu beauftragen, der sich nicht nur mit Ihrer wirtschaftlichen Lage, sondern auch mit Ihrer betrieblichen Organisation befasst.
Möglicherweise sieht Ihre Bank Optimierungspotenziale in Ihrem Betrieb, deren Umsetzung sie Ihnen nicht zutraut. Wenn dem so ist, sollte sie Ihnen gegenüber einzelne Punkte konkretisieren.
Beiläufig teilt man Ihnen mit, dass die mit Ihrer Bank früher einvernehmlich abgestimmte Strategie einer „angemessenen“ Eigenkapitalbildung zukünftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine „deutliche“ Erhöhung des Eigenkapitals angestrebt werden.
Die Erhöhung des Eigenkapitals lässt darauf schließen, dass sich Ihre Bank auf die bevorstehenden „Basel III“-Regelungen vorbereitet. Diese bevorzugen grundsätzlich Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits eine gute Kreditwürdigkeit oder Bonität mit entsprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Klären Sie also rechtzeitig, wie sich Ihre Bank eine „angemessene“ Eigenkapitalbildung in den kommenden Jahren konkret vorstellt.
Bislang mehr oder weniger selbstverständliche kurzfristige Überziehungen des Geschäftskontos über das Kreditlimit hinaus „können nun nicht mehr geduldet werden“.
Auch hierzu steht Ihnen eine Begründung zu, da die bisherige Geschäftsgrundlage einseitig verändert wird. Allerdings dürfte es ohnehin sinnvoller sein, eine grundsätzliche Erhöhung des Kreditlimits Ihres Geschäftskontos zu vereinbaren. Sie können damit auch teure Überziehungszinsen vermeiden.
Lastschriften, die in der Vergangenheit auch eingelöst wurden, obwohl keine Kontodeckung vorhanden war, wurden, überraschend für Sie, von Ihrem Geschäftskonto nicht abgebucht. Der bisher übliche und vor allem rechtzeitige Anruf des Bankmitarbeiters, für Kontodeckung zu sorgen, erfolgte dieses Mal (und wahrscheinlich auch in der Zukunft) nicht.
Hier handelt es sich offenbar um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankansprechpartner vor Ort verliert dabei in der Regel an Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sollten Ihr Zahlungsverhalten diesem kaum zu umgehenden Umstand anpassen und Ihre finanziellen Dispositionen gegebenenfalls verbessern.
Die Bank fordert Sie auf, zusätzliche Kreditsicherheiten anzubieten, da sich der Wert Ihrer bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „erheblich“ verringert hat.
Bevor Sie nach weiteren Kreditsicherheiten suchen, sollte Ihnen die Bank die von ihr verwendeten Bewertungskriterien erläutern. Diese Wertansätze können Sie dann mit Ihren eigenen Einschätzungen vergleichen und gegebenenfalls hartnäckig nachverhandeln.
Die Bank erhöht kurzfristig den Zinssatz Ihres Überziehungskredits um gleich mehrere Prozentpunkte und begründet dies mit einer neu eingeführten so genannten „risikoorientierten Zinssatzfindung“.
Dieser Punkt bedarf eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die erwähnte „Risikoorientierung“ beinhaltet regelmäßig einen „Zinskorridor“ von mehreren Prozentpunkten, in dessen Rahmen sich Ihr persönlicher Kreditzinssatz zukünftig befinden wird. Für Sie als Kunde ist entscheidend, wie Ihre Bank den für Sie geltenden Kreditzinssatz exakt ermittelt.
Verlängerungsangebote Ihrer Darlehen beinhalten einen für Sie nicht nachvollziehbar hohen Zinssatz, so dass Sie spontan davon ausgehen, dass Ihre Bank an einer Kreditverlängerung gar nicht interessiert ist.
Gesprächsbedarf besteht auch hier, da bei solchem Verhalten Ihre weitere Kreditfähigkeit in Frage steht. Es ist immerhin möglich, dass andere Banken ähnliche Verhaltensweisen an den Tag legen, so dass Sie zumindest wissen sollten, warum Ihre Bank trotz zum Teil langjähriger Geschäftsverbindung reagiert wie beschrieben.
Wenn Sie nach Ihrer Rating- oder Scoringnote fragen (die für die Höhe der Kreditzinssätze wichtig ist), erhalten Sie regelmäßig ausweichende Antworten, die Ihnen nicht weiterhelfen.
Die Zurückhaltung des Bankmitarbeiters kann daran liegen, dass er selbst zwar in der Lage ist, Ihnen die Rating- bzw. Scoringnote zu nennen. Da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jeweiligen Beurteilungsfaktoren zusammensetzt, kommt es zu ausweichenden Reaktionen. Dennoch gilt hier ebenfalls, dass Ihnen die Bank entsprechende Klarheit bieten muss, damit Sie Ihre Bonität und damit auch Ihre Kreditkonditionen verbessern können.
Es wird für Sie immer schwieriger, Ihren Gesprächspartner bei der Bank unmittelbar ans Telefon zu bekommen, um mit ihm wichtige Punkte zu besprechen. Das Gleiche gilt für seinen Stellvertreter.
Möglicherweise gibt es unangenehme Informationen, die Ihre Ansprechpartner nicht gern an Sie weitergeben. Vielleicht liegt es auch an möglichen Sonderwünschen Ihrerseits, die man auf diesem Weg einzudämmen versucht. Wie auch immer, Spekulationen helfen Ihnen nicht weiter, so dass Sie hartnäckig ein persönliches Gespräch mit Ihrem Bankberater suchen sollten.
Das Gleiche gilt für mögliche Kreditverkäufe, zu denen Sie von Ihrer Bank bisher nichts Wesentliches hören. Das ist insofern erstaunlich, da gerade Kreditverkäufe erhebliche Veränderungen in gewachsenen Kunde-Bank-Strukturen hervorrufen können.
Klären Sie verbindlich, wie es Ihre Bank mit Kreditverkäufen genau hält und sehen Sie sich Ihre Kreditverträge auf entsprechende Regelungen hin an. Je nach Bankinstitut können Sie Vereinbarungen treffen, die Kreditverkäufe konsequent ausschließen. Michael Vetter
▶ Verhaltensänderungen der Bank geschehen nicht ohne Grund. Den sollte man umgehend hinterfragen
▶ Entscheidungen der Bank kom-mentarlos zu akzeptieren, verringert den eigenen Verhandlungsspielraum
- Ausgabe 1/2012 Seite 60 (175.7 KB, PDF)