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Vorsorge: Wer den Schaden hat

03.09.2021 11:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
In Gebieten mit hoher Gefährdungslage sind Versicherungen gegen Elementarschäden sehr teuer. Ein Vergleich der Preise lohnt daher immer.
© Foto: Thaut Images/Fotolia

Schäden durch Überschwemmung sind durch die klassische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Je nach Lage des Betriebs kann eine Versicherung gegen Elementarschäden Sinn machen. Eine Einordnung gibt die Kanzlei RAW Partner.

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Kurzfassung

Angesichts der verheerenden Schäden durch Starkregen in den vergangenen Wochen wurde der Blick auf die Versichung von Schäden gelenkt. Betriebsinhaber sollten wissen, was genau durch welche Police abgedeckt ist.

Die Bilder von meterhoch überfluteten Gebäuden in diesem Sommer hat man noch im Kopf, die aktuellen Schäden und Folgeschäden daraus können noch gar nicht wirklich beziffert werden. Doch oftmals werden Schäden infolge von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen etc. von der klassischen Gebäudeversicherung gar nicht abgedeckt und viele Eigentümer und Betriebsinhaber wissen das gar nicht.

Prüfen, was abgedeckt ist

Neben den klassischen Versicherungen gegen Feuerschäden (Feuerversicherung), Absicherung gegen Sturm und Hagel (Sturmversicherung) oder gegen Schäden durch Leitungswasser und Frost (Leitungswasserversicherung) gibt es auch Versicherungen gegen Elementarschäden. Diese decken in der Regel folgende Elementargefahren ab:

- Überschwemmung

- Rückstau infolge von Starkregen/Überschwemmung

- Hochwasser

- Schneedruck

- Lawinen

- Erdrutsch

- Erdsenkung / Erdfall

- Erdbeben und Vulkanausbruch

Das Problem vieler Elementarschadensversicherungen ist aber, dass hohe Kosten auf den Versicherungsnehmer zukommen. Die Kosten staffeln sich dabei üblicherweise danach, in welcher Risikozone der Betrieb liegt. Versicherer legen für die Einordnung das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau, Starkregen etc. zugrunde.

- Zone 1: Ein Schaden kommt statistisch seltener als einmal in 200 Jahren vor.

- Zone 2: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren vor.

- Zone 3: Ein Schaden kommt statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren vor.

- Zone 4: Ein Schaden kommt statistisch mindestens einmal in 10 Jahren vor.

Je höher das Risiko ist, desto höher ist die Prämie, wobei es für die Zone 4 kaum Versicherungen gibt, oder nur mit erheblichen Einschränkungen. Die hohen Prämien können oftmals durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen reduziert werden, beziehungsweise sind diese bei einigen Versicherungen sogar obligatorisch.

Mehrere Angebote vergleichen

Holen Sie sich unbedingt mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein und vergleichen Sie diese, da die Höhe der Prämien stark schwanken kann. Zudem müssen Sie unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen und vergleichen, da hier den Versicherungsnehmern oftmals Pflichten auferlegt werden, die bei einer Verletzung die Versicherungsgesellschaften von der Haftung befreien. Oftmals findet man in den Versicherungsbedingungen z. B., dass die Kellerfenster wasserdicht versiegelt sein müssen. Sind dann die Kellerfenster nicht wasserdicht versiegelt, wäre die Versicherung von der Schadensregulierung befreit.

Betriebsunterbrechung absichern

Weiterhin sollte man auch prüfen, ob es sinnvoll ist, zusätzlich eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Diese greift, wenn nach einem Elementarschaden der Betrieb oder Teile davon stillstehen, weil die Räume nicht genutzt werden können oder Maschinen defekt sind. Die Fixkosten (z.B. Kreditraten, Leasinggebühren oder Gehälter) laufen trotz Stillstand weiter und der Gewinn bricht weg. Gegenstand der Versicherung ist die finanzielle Kompensation der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns (Unterbrechungsschaden).

Das muss beachtet werden

Daneben gibt es auch noch Geschäftsinhaltsversicherungen. Mit dieser können Sie Ihre Betriebseinrichtung, Ihre Waren und Vorräte finanziell absichern. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus etc. umfassen soll.

Was muss man bei einem Schadensfall beachten? Entscheidend im Schadensfall sind folgende Punkte:

- Der Schaden muss unverzüglich nach Eintritt bei der Versicherung angezeigt werden.

- Gebäudeschäden umgehend durch Fotos und gegebenenfalls schriftliche Aufzeichnungen dokumentieren.

- Der Versicherte ist in jedem Fall verpflichtet, weitere Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und entsprechende Maßnahmen einzuleiten (bei Überschwemmung umgehend den Keller ausräumen etc.).

Die Bereitschaft zur Schadensregulierung zeigt sich immer erst nach einem Schaden. Es empfiehlt sich, nach Vertragsabschluss beim Versicherer nachzufragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung im Schadensfall dann auch in voller Höhe zahlt.

Politische Entscheidung

Nach den verheerenden Überschwemmungen in diesem Sommer ist die politische Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wieder neu entfacht, es bleibt abzuwarten, wie sich die Parteien, insbesondere nach der Bundestagswahl, dazu positionieren.

Maximilian Appelt
© Foto: RAW

Kommentar von Maximilian Appelt, Rechtsanwalt Steuerberater www.raw-partner.de

Welche Versicherungen für den eigenen Betrieb abgeschlossen werden sollten, kann oftmals gar nicht so einfach beurteilt werden. Bei einer Elementarschadensversicherung hängt das sicherlich auch stark vom Standort des Betriebes und von der Höhe der Prämien ab. Unumgänglich ist es aber, dass man sich vor einem Abschluss verschiedene Angebote einholt und die allgemeinen Versicherungsbedingungen vergleicht. Wie so oft bei Versicherungen, zeigt es sich auch bei den Elementarschadensversicherungen erst hinterher, ob die Versicherung anstandslos reguliert oder versucht sich zu exkulpieren.

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