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Klimaklage gegen BMW: Umwelthilfe vor zweiter Niederlage

15.09.2023 08:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
BMW verkauft seine Verbrenner-Fahrzeuge im Rahmen der Gesetze und verstößt nicht gegen geltendes Recht.
© Foto: picture alliance/dpa | Silas Stein

Das OLG München hat klargestellt, dass BMW Verbrenner-Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt.

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Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) steht bei ihrer Klimaklage gegen BMW die zweite Niederlage bevor. Das Münchner Oberlandesgericht machte am Donnerstag bei der mündlichen Verhandlung deutlich, dass auch die Berufung keine Erfolgsaussichten hat.

Die Umwelthilfe will juristisch durchsetzen, dass der Münchner Autobauer den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen drastisch reduziert. Grundlage ist das Argument, dass die Abgase von Verbrennungsmotoren zur Zerstörung der Lebensgrundlagen beitragen und damit die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Kein Verstoß gegen geltendes Recht

Die Richter hingegen verwiesen darauf, dass BMW die Autos im Rahmen der Gesetze verkauft und nach Überzeugung des Senats dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. "Wir sehen das Anliegen, aber es passt nicht in die Struktur, in der wir uns befinden", sagte der Vorsitzende. Wenn die Umwelthilfe argumentiere, dass die Reduktion der CO2-Emissionen zu langsam voranschreite, "heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen geworfen werden". 

Der 32. Senat will die Entscheidung am 12. Oktober verkünden. Die DUH hatte bereits in erster Instanz vor dem Münchner Landgericht verloren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch setzt nun auf die nächste Instanz: "Wir werden in jedem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen", sagte Resch nach dem Ende der Verhandlung. Die Umwelthilfe und Greenpeace hatten insgesamt vier Klimaklagen eingereicht – gegen BMW, Daimler, Volkswagen sowie das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA.

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