Die Klage einer Kundin aus dem Ruhrgebiet gegen den Autobauer VW vor dem Landgericht Braunschweig liegt erst einmal auf Eis. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass sich die Beteiligten darauf geeinigt hätten, das Verfahren im Rahmen des VW-Abgasskandals bis zum Jahresende ruhen zu lassen. Grund dafür seien die Ergebnisse bisheriger Prozesse, erklärte der Rechtsanwalt der Klägerin. Da die Gerichte Klagen wegen der Betrugssoftware bislang weitestgehend abgewiesen hätten, bestünde ein erhebliches Prozesskostenrisiko und nur geringe Aussichten auf Erfolg. Deshalb wolle man zunächst die Umrüstung der Autos abwarten und prüfen, ob die Probleme ohne weitere Nachteile behoben werden könnten.
Die Frau ist Besitzerin zweier von der Manipulationssoftware betroffener Wagen. Sie hatte den Konzern als Verkäufer deshalb auf Schadenersatz verklagt. Bislang hatten fast alle Gerichte Klagen der VW-Kunden gegen ihren jeweiligen Verkäufer abgelehnt, weil der Mangel durch die Software nicht erheblich sei und die Wagen umgerüstet würden. Nur in München hatte das Landgericht einem Ehepaar Recht gegeben und einen Autohändler verpflichtet, das Auto zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Der Händler hatte angekündigt, in Berufung zu gehen. (dpa)