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LG Frankfurt: Fahrzeugdaten müssen zur Verfügung stehen

25.01.2016 09:53 Uhr
Hartmut Röhl GVA
Für GVA-Chef Hartmut Röhl hat das Musterverfahren Signalwirkung für die gesamte europäische Kfz-Branche - gegen ein Datenmonopol der Fahrzeughersteller.
© Foto: GVA

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Fahrzeughersteller verpflichtet sind, unabhängigen Marktteilnehmern die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

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Dieses Urteil hat Konsequenzen und Signalwirkung für den gesamten europäischen Kfz-Ersatzteilemarkt: In einem Musterverfahren hat der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) gegen den Fahrzeughersteller Kia geklagt, dass dieser die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen hat. Das Landgericht Frankfurt gab der GVA-Klage am 21. Januar 2016 erstinstanzlich statt.

Fahrzeughersteller ordnen jedem Fahrzeug beim Bau eine Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) zu und hinterlegen in ihren Systemen genaue Informationen über die in diesem Fahrzeug verbauten Teile. So können die Fahrzeughersteller benötigte Ersatzteile einem Fahrzeug eindeutig zuzuordnen. Unabhängige Marktbeteiligten haben bislang zumeist keinen Zugriff auf das Sonderwissen des Fahrzeugherstellers. Das hindert etwa den freien Teilehandel daran, den Werkstätten markenübergreifende Kataloge auf Basis einer eindeutigen, VIN-basierten Ersatzteilidentifikation anzubieten.

Diesen Wettbewerbsnachteil hatte die europäische Kommission erkannt und die Fahrzeughersteller in Zusammenhang mit den Euro 5/6-Verordnungen für Pkw bzw. den Euro VI-Verordnung für Nkw verpflichtet, Teileherstellern, Teilehändlern sowie anderen unabhängigen Marktteilnehmern entsprechende Daten zur Teileidentifikation zur Verfügung zu stellen. Bislang war strittig, ob die Überlassung der Daten in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung geschehen müsse.

Das Landgericht Frankfurt sieht die Fahrzeughersteller in der Pflicht, die Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation in elektronischer Form als Datensätze zur Verfügung zu stellen. Für das Landgericht besteht diese Pflicht lediglich nicht auf Seiten des ebenfalls verklagten Importeurs, der Kia Motors Deutschland GmbH. Dem GVA ging es jedoch im Wesentlichen darum, die Verpflichtung der Fahrzeughersteller als Inhaber der Euro 5/6 Systemgenehmigungen klären zu lassen.

"Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen weiteren Staaten Europas kämpfen die kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Teilemarktes seit Jahren darum, dass die Fahrzeughersteller ihren gesetzlichen Pflichten beim Zugang zu technischen Informationen vollumfänglich nachkommen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist ein wichtiger Erfolg für die Branche. Sie wird dazu beitragen, den Wettbewerb zu sichern und so den Verbrauchern auch künftig bezahlbare Mobilität ermöglichen. Das Musterverfahren hat Signalwirkung auch für andere Länder und gegenüber anderen Fahrzeugherstellern. Das Gericht hat damit Versuche, ungerechtfertigte Datenmonopole aufzubauen, gestoppt", so GVA-Präsident Hartmut Röhl. (asp)


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